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Gesellschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft: Was war, was ist und was sein soll

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Der deutsche und der türkische Pass in einer Hand.
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Im Staatsbürgerschaftsrecht galt bis 2014 das sogenannte Optionsmodell: Danach wurden hier geborene Kinder von Ausländern zwar zu Deutschen und behielten zunächst auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr mussten sich die meisten aber entscheiden und einen ihrer beiden Pässe abgeben.

Seit Dezember 2014 gilt nun: Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können neben der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern auch die deutsche und damit beide Pässe dauerhaft behalten. Voraussetzung bleibt: Ein Elternteil hat sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und ein Daueraufenthaltsrecht besessen.

Als hier aufgewachsen gilt, wer bis zu seinem 21. Lebensjahr entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder hier mindestens sechs Jahre zur Schule gegangen ist. Dasselbe gilt auch bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Kinder, die mit der Geburt neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz erworben haben, müssen diese ebenfalls nicht aufgeben. Zudem dürfen Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz nach einer Einbürgerung zwei Staatsbürgerschaften führen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2015 knapp 107 200 Ausländer eingebürgert. Im Jahr davor waren es etwa 108 400. Am häufigsten bekommen türkische Staatsbürger einen deutschen Pass, 19 700 waren es im Jahr 2015. Ein Jahr zuvor wollten noch rund 2800 Türken mehr in Deutschland eingebürgert werden.

Die Union plant nun offenbar, den Doppelpass komplett abzuschaffen. Mehr dazu finden Sie hier.