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Politik

Was wirft die Staatsanwaltschaft Zaman und Dumanlı eigentlich vor?

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Die Razzien gegen Journalisten und Seriendarsteller am Sonntag geht auf Ermittlungen gegen die obskure Tahşiye-Gruppe in den Jahren 2009 und 2010 zurück. Die Regierung sieht die einst als al-Qaida-nahe geltende Gruppe heute als zu Unrecht verfolgt.

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Ekrem Dumanli in der Zaman-Zentrale.
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In einem Rechtsstaat gilt das Unschuldsprinzip, bis jemandem eine Straftat durch Gerichtsurteil nachgewiesen worden ist. Hierbei muss es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren handeln, in dem dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung eingeräumt wird. Zudem muss das Urteil sich auf objektive Belege, ein Geständnis und/oder Zeugenaussagen stützen. Es muss zudem von einem unabhängigen Richter ausgesprochen werden, der weder einem politischen Druck oder anderweitiger Einflussnahme, wie zum Beispiel Bestechung, ausgesetzt ist. Der Verurteilte hat nach dem Urteilsspruch immer noch das Recht in Revision zu gehen, falls er mit dem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden ist. So in einem Rechtsstaat.

Seit dem 17. Dezember 2013, also seit den Korruptionsermittlungen gegen Erdoğan-Vertraute, hat das Rechtssystem der Türkei, welches ohnehin nicht einwandfreien rechtsstaatlichen Regeln unterlag, enormen Schanden genommen. Es wurden neue Gesetze erlassen – so reicht jetzt ein „nachvollziehbarer Verdacht“ aus, um jemanden anzuklagen. Dieses Gesetz hat Erdoğan erst am vergangennen Freitag unterzeichnet, also zwei Tage vor der Verhaftung von Ekrem Dumanlı und anderen Journalisten. Zudem wurde eine neue Gerichtsbarkeit unter dem sonderbaren Namen „Friedensgerichte“ eingerichtet, denen jeweils nur ein einziger Richter vorsteht.

Auch wenn kaum noch Vertrauen in das türkische Rechtssystem besteht, sollte man die Anschuldigungen seitens eines Staatsanwaltes ernst nehmen. Die Polizei hat mit einem Haftbefehl in der Hand am vergangenen Sonntag mehrere Journalisten verhaftet und Razzien in Medienhäusern durchgeführt. Das Ereignis, bei dem neben Journalisten auch Polizeibeamte und Produzenten sowie Schauspieler von Fernsehserien verhaftet wurden, hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Dabei wurde in fast jedem Bericht erwähnt, dass es sich bei den Verhafteten um Personen handelt, die dem Prediger Fethullah Gülen und der von ihm inspirierten Hizmet-Bewgung nahestehen.

Die Hausdurchsuchungs- und Haftbefehle wurden vom Untersuchungsrichter Islam Çiçek genehmigt, dem selben Richter, der im Oktober dieses Jahres die am 17. Dezember 2013 bekannt gewordenen Korruptionsermittlungen für beendet erklärt hatte.

Ein Jahr gebraucht, um einen „Vorwurf“ zu konstruieren

Hatte die Regierung in Ankara seit dem Bekanntwerden der Ermittlungen immer nur vage von einer „Parallelstruktur“ gesprochen, die innerhalb des Staatsapparates wirken würde, gibt es nun erstmals Vorwürfe, die sich auf einen konkreten Fall beziehen sollen.

Der Hintergrund des Falls, mit dem die aktuellen Verhaftungen erklärt werden, ist eine groß angelegte Polizeiaktion im Rahmen einer Ermittlung gegen die religiöse Gruppe „Tahşiye“ („die Kommentatoren“) im Jahre 2009/2010. Bei der Gruppe soll es sich sich um eine Abspaltung von der  Nurculuk-Bewegung handeln, die sich offiziell zu den Traditionen des Sufismus und zu den Lehren von Said Nursi bekannte. Die höchste Verbreitung und die meisten Anhänger hatte „Tahşiye“ in den Kurdenregionen.

Gegen diese Gruppe wurde am 22. Januar 2010 ein massiver sicherheitsbehördlicher Schlag durchgeführt. Es wurden in der gesamten Türkei Hausdurchsuchungen angeordnet, 112 Personen festgenommen, zwei Handgranaten, Munition und eine Karte sichergestellt, die darauf hinweisen sollten, dass ein Terroranschlag im Namen der al-Qaida durchgeführt werden sollte.

Tahşiye durch al-Qaida unterwandert und radikalisiert

Aus heutiger Sicht der Dinge sagt die AKP-Regierung, dass die Tahşiye-Gruppe zu Unrecht verfolgt und ihr halbblinder Anführer Mehmet Doğan unschuldig in Haft genommen wurde. Der Imam Doğan, der als scharfer Gülen-Kritiker gilt, sei angeblich von Gülen selbst zur „Zielscheibe“ erklärt worden sein. Das wird von Erdoğan und der AKP-Regierung als Beweis für die Existenz des sogenannten „Parallelstaats“ gesehen.

Gülen soll, laut Anklageschrift, die in den regierungstreuen Medien zu lesen ist, in einer Ansprache vom April 2009 den Namen der bis dahin weithin unbekannten Gruppe in einem Satz mit Hisbollah und al-Qaida genannt haben.

Die Tageszeitung Zaman soll daraufhin über die Gruppe im Zusammenhang mit Terrorismus berichtet haben, darüber hinaus habe auch die von Samanyolu produzierte Serie „Tek Türkiye“ Tahşiye als terroristische Vereinigung dargestellt. Wenig später habe es erste Abhörmaßnahmen und 2010 den großen Zugriff auf diese Gruppe gegeben.

Demnach handle es sich hierbei um eine „Parallelstruktur“. Die Frage, warum Gülen, der seit Jahrzehnten in der Öffentlichkeit steht, sich so zu Wort melden sollte, um die angebliche „Parallelstruktur“ in Bewegung zu setzen, bleibt im Raum. Zudem wurden die damaligen Ermittler nicht verhaftet. Müssten sie laut diesem Muster nicht auch ein Bestandteil der „Parallelstruktur“ sein?

Auch andere Zeitungen wie Vatan berichteten damals über die Gruppe mit ähnlichen Titeln wie Zaman. Ihre Redaktionsräumlichkeiten wurden bislang nicht durchsucht.