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Politik

Erleichterung: Bundesverfassungsgericht gibt Klage von „Sabah“ statt

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Das OLG München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung „Sabah“ Erfolg. (Foto: B. Aydın)

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Erleichterung: Bundesverfassungsgericht gibt Klage von „Sabah“ statt
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Die türkische Tageszeitung „Sabah“ hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Platzvergabe im NSU-Prozess mit Erleichterung aufgenommen. „Das Gericht hat uns recht gegeben“, sagte am Freitag der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel der Nachrichtenagentur dpa. „Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt“, sagte er. „Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt.“

Der NSU-Prozess soll am kommenden Mittwoch in München beginnen. Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen – obwohl acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen türkische Wurzeln haben.

Das Oberlandesgericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.

Neues Vergabeverfahren?

Wie die Platzvergabe im Einzelnen geschehen soll, ließen die Verfassungsrichter offen. „Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden“, hieß es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. „Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.“

Zuvor hatte schon eine Solidaritätsinitiative der Bayerischen Landtagspresse für einen ersten kleinen Erfolg der türkischen Medien gesorgt. Demnach wollten akkreditierte und auf den vorderen Nachrückerplätzen positionierte Journalisten freiwillig zugunsten türkischer Berichterstatter auf ihre Plätze verzichten. Das wird jetzt wohl nicht mehr nötig sein. (dpa/dtj)