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Politik

Es kann keinen Krieg gegen den IS geben

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Schon nach dem 11. September 2001 und den Pariser Attentaten im November wurde über den Begriff „Krieg“ diskutiert. Auch bezüglich der Anschläge in Brüssel fiel er bereits. Kritiker warnen vor überdrehter Rhetorik.

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Mehrere Explosionen, mindestens 34 Tote und zahlreiche Verletzte: Die Anschläge in Brüssel haben am Dienstag für Erschütterung gesorgt. „Wir befinden uns im Krieg“, sagte die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, im Deutschlandfunk. Auch die „Bild“ erschien auf der Titelseite heute mit dieser Schlgazeile. Bereits die Anschläge von Paris im vergangenen Jahr hatten zu einer Debatte geführt, ob man von einem Krieg gegen den Islamischen Staat sprechen kann. Das sind die wichtigsten Fakten.

Was bedeutet das Wort Krieg?

„Krieg“ hat seine Wurzel im althochdeutschen „chreg“ und heißt ursprünglich „Hartnäckigkeit“, „Anstrengung“, „Streit“, „Kampf“, „Bewaffnete Auseinandersetzung“. Das Wort wird in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet: Gemeint sind etwa einzelne Kriege wie der Dreißigjährige Krieg oder der Zweite Weltkrieg. Umgangssprachlich gibt es zahlreiche – manchmal verharmlosende – Begriffe mit dem Wort Krieg: etwa Rosenkrieg, Stellvertreterkrieg oder Zickenkrieg. Vieldeutig ist der islamische Begriff des Dschihad: Er bezeichnet einerseits den militärischen Kampf zur Erweiterung und Verteidigung des Territoriums. Im religiösen und eigentlichen Sinn meint er jedoch die innere Anstrengung, sich auf den Weg Gottes zu begeben.

Was ist die klassische Definition von Krieg?

Krieg ist eine mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen, von denen wenigstens eine als reguläre Armee oder Streitmacht auftreten muss. Die Aktivitäten der Gruppen sollen organisiert und zentral gelenkt sein und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Von einem Krieg wird in der Regel ab 1.000 Toten pro Jahr gesprochen. Unterschieden wird etwa zwischen zwischenstaatlichem Krieg und innerstaatlichem Bürgerkrieg.

Was sagt das Völkerrecht?

Im modernen Völkerrecht wird der Begriff „Krieg“ nicht mehr verwendet, sondern durch den Begriff der „Anwendung bewaffneter Gewalt“ ersetzt. Die Genfer Konventionen unterscheiden bewaffnete internationale Konflikte von anderen Formen gewaltsamer
Konfliktaustragung wie etwa innerstaatlichen Konflikten. Sie unterscheiden legitime von illegitimen Kriegshandlungen. Die Unterzeichnerstaaten der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen haben sich zudem verpflichtet, im Kriegsfall Mindestregeln – etwa das Aussprechen eines Ultimatums oder einer offiziellen Kriegserklärung – und Mindestrechte hinsichtlich der Verwundeten, der Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung zu respektieren.

Gab es bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts völkerrechtlich ein „Recht zum Krieg“ unter bestimmten Voraussetzungen, so verbietet die Charta der Vereinten Nationen von 1945 die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubt sie nur als vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt der Selbstverteidigung (Artikel 51).

Wie haben sich die Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg verändert?

Der Anteil der zwischenstaatlichen Kriege ist deutlich zurückgegangen. Dagegen hat die Zahl der innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen stark zugenommen. Nicht mehr reguläre Armeen kämpfen gegeneinander, sondern Partisanen gegen Staaten oder andere Partisanengruppen. Die Rede ist dann auch von einem Guerillakrieg oder einem asymmetrischen Krieg, in dem nicht mehr zwischen Soldaten und Zivilisten unterschieden werden kann. Das gilt etwa für die Hamas in Palästina und Israel, die Taliban in Afghanistan oder für die prorussischen Separatisten in der Ukraine.

Lassen sich die Terroraktionen des IS als Krieg einordnen?

Die Einordnung der Aktionen des IS sind schwierig. Die Terrororganisation schreibt sich selbst den Charakter eines Staates zu. Nach der militärischen Eroberung eines zusammenhängenden Gebietes im Nordwesten des Irak und im Osten Syriens rief sie im Juni 2014 einen als Kalifat bezeichneten Staat aus.

Mehrere Wissenschaftler und Politiker haben aber davor gewarnt, die Aktionen des IS als Krieg zu bezeichnen und aufzuwerten. „Ich zögere, diese Terminologie zu übernehmen, weil sie einen Grad der Akzeptanz ausdrückt, den diese Terroristen ja gerade erreichen wollen“, sagte der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, im November. „Der IS ist auch kein Staat, sondern eine Verbrecherorganisation.“ (kna/dtj)