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Gesellschaft

Europäische Rabbiner protestieren gegen Beschneidungsurteil

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Die Proteste gegen das Kölner Beschneidungsurteil reißen nicht ab (Foto:Zaman)

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Europäische Rabbiner protestieren gegen Beschneidungsurteil
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Muslime fordern gesetzliches Recht auf Beschneidung Muslimische Organisationen verlangen vom Bundestag ein gesetzlich garantiertes Recht auf Beschneidung. Nur so könne nach dem vom Landgericht Köln verfügten Beschneidungsverbot wieder Rechtssicherheit für Millionen  muslimischen Familien in Deutschland geschaffen werden.«Wir fordern den deutschen Bundestag sowie die Politik auf, schnellstmöglich zu handeln und eine gesetzlich geschützte Regelung für die Beschneidung  Jungen zu erlassen», heißt es in einer am Mittwoch in Köln verbreiteten Erklärung des Koordinationsrates der Muslime und anderer muslimischer Organisationen.In der vergangenen Woche hatte das Gericht religiöse Beschneidungen als strafbare Körperverletzung eingestuft. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung wiege in diesem Fall schwerer als der Elternwille und die Religionsfreiheit, urteilte das Gericht.«Die Situation ist die, dass die muslimischen Eltern vor einem großen Gewissenskonflikt stehen», sagte der Sprecher des Koordinationsrates, Ali Kizilkaya. «Wir wollen auch keinen Beschneidungstourismus ins Ausland, das muss der Gesetzgeber auch bedenken.»Auf die Frage, ob auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht denkbar wäre, sagte Kizilkaya: «Wir sind noch in der Beratung, wir haben noch keine abschließende Entscheidung getroffen.» Eigentlich gehe man fest da aus, dass dies nicht nötig sein werde, weil der Bundestag eine entsprechende gesetzliche Regelung schaffen werde.Das Urteil gefährde eine Jahrtausende alte Tradition, sagte Kizilkaya. Es betreffe «sowohl fromme als auch säkulare Muslime» und grenze sie aus. «Das ist ein Rückschlag für die Integration der Muslime. Dieses Signal ist verheerend. Da hat sich Deutschland einen Bärendienst geleistet, auch beim internationalen Ansehen».

Jerusalem/Berlin (dpa) –  Die Konferenz Europäischer Rabbiner will an diesem Dienstag und Mittwoch auf einer Dringlichkeitssitzung in Berlin über Schritte gegen das Urteil beraten. «Es handelt sich um den vielleicht gravierendsten Angriff auf jüdisches Leben in Europa nach dem Holocaust», erklärte der Präsident der Konferenz, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt, am Montag.

Das Urteil habe die Bedeutung der Beschneidung von Knaben für Glauben und Identität der Juden gründlich missachtet. Er sei sich sicher, dass die Entscheidung keinen Bestand haben werde, erklärte Goldschmidt. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte auf Anfrage, das Urteil werde in ihrem Haus «intensiv geprüft».

Unterdessen erläuterte der deutsche Botschafter in Israel das umstrittene Urteil im Parlament in Jerusalem. Andreas Michaelis übergab dem Knessetpräsidenten Reuven Rivlin am Montag auch ein erklärendes Schreiben. «Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine bindende Wirkung für andere Gerichte entfaltet», hieß es unter anderem in dem Brief, den die deutsche Botschaft auf ihrer Webseite veröffentlichte.

Es sei selbstverständlich, dass die deutsche Regierung die Unabhängigkeit der Justiz achte. Gleichzeitig betonte Michaelis, die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. «Dieser gilt für das Judentum, den Islam und andere Religionsgemeinschaften gleichermaßen.»

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Jüdische und muslimische Verbände sowie die Kirche kritisierten das Urteil scharf als Eingriff in die Religionsfreiheit. Auch in Israel stieß die Gerichtsentscheidung auf Unverständnis und löste Irritationen aus.

Der deutsche Botschafter schrieb in seinem Brief, das Urteil wende sich im Ergebnis von der in Deutschland herrschenden Rechtsauffassung zur Beschneidung ab. Diese sei «seit sechzig Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Heileingriff akzeptiert». Die Kölner Entscheidung bedeute auch nicht, «dass andere Gerichte genauso entscheiden würden». Außerdem sei der beschuldigte Arzt in beiden Instanzen freigesprochen worden.