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Schwäbin trotzt Kirche und heiratet Muslim – und schließt ihre Ausbildung zur Pfarrerin ab

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Die Evangelische Landeskirche in Württemberg debattiert seit 2013 im Rahmen einer Arbeitsgruppe darüber, welche Änderungen der Dienstordnungen für Pfarrerinnen und Pfarrer vor dem Hintergrund veränderter Lebensverhältnisse vorgenommen werden sollen, die auch evangelische Geistliche betreffen. Zur Diskussion steht dabei auch die Zulassung von interreligiösen Ehen. Im kommenden Jahr wollen die schwäbischen Christen eine Handlungsempfehlung abgeben.

Hintergrund ist der Fall einer 31-jährigen Pfarrerin, die um ein Haar nicht hätte Pfarrerin werden können, weil sie einen Muslim aus Bangladesch geheiratet hatte. Dies verstieß gegen § 19 des Württembergischen Pfarrgesetzes, in dem es heißt: „Der Ehegatte eines Pfarrers muss der evangelischen Kirche angehören.“ In „Ausnahmefällen“ könne der Oberkirchenrat auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien. Warum es im Fall der Pfarrerin nicht dazu gekommen war, sondern diese sogar entlassen wurde, darüber gehen die Angaben auseinander.

Am Ende setzt sich die grüne Spitzenpolitikerin Kathrin Göring-Eckardt, damals Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, für die Pfarrerin ein. Mittlerweile ist diese wieder in Amt und Würden, allerdings in Berlin. Die protestantischen Kirchen werden die Frage der interkonfessionellen Ehen ihrer Geistlichen dennoch neu regeln müssen – auch vor dem Hintergrund des immer geringer werdenden Anteils von Christen etwa in Ostdeutschland.

Vor 30 Jahren allerdings hätte der Bannstrahl die Braut schon getroffen, wäre der Ehemann Katholik gewesen. Formal und juristisch war die Entlassung der Pfarrerin auch korrekt. Noch. Es könnte sein, dass die Neuregelung des Dienstrechts auch keinen Stein mehr auf dem anderen lässt.