Connect with us

Panorama

Fall Tuğçe: Gericht kündigt Urteil gegen Sanel M. an

Spread the love

Nach dem Tod der Studentin Tuğçe im vergangenen November waren die Rollen in dem Fall schnell verteilt. Doch der Prozess hat gezeigt, dass das zu kurz greift. Am Dienstag soll das Urteil fallen. (Foto: dpa)

Published

on

Spread the love

Das Landgericht Darmstadt will an diesem Dienstag das Urteil im Fall Tuğçe Albayrak verkünden. „Man hätte sich für die Familie gewünscht, dass es einen höheren Zweck für den Tod gegeben hätte“, sagt Oberstaatsanwalt Alexander Homm in seinem Plädoyer. „Doch leider haben wir hier einen als trivial zu bezeichnenden Hintergrund“.

In weiten Abschnitten sei es „ein völlig banaler Abend in einem Schnellrestaurant in Offenbach“ gewesen, sagt Homm – allerdings mit einem verhängnisvollen Ende. In den Morgenstunden des 15. November 2014 schlug Sanel M. auf dem Parkplatz des Restaurants Tuğçe mit der flachen Hand ins Gesicht – so stark, dass die 22-Jährige sofort nach hinten umfiel und mit dem Kopf auf den Boden aufschlug. Dabei erlitt sie eine Hirnblutung, an deren Folgen sie wenige Tage später starb.

Der Fall löste „eine unvorhersehbare Welle öffentlicher Aufmerksamkeit und Diskussion“ aus, wie Homm betont – weit über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Prozesstaktik von Sanel M.?

An der Schuld von Sanel M. besteht offenbar kein Zweifel. Er hat den Schlag zugegeben und zu Beginn und Ende des Prozesses erklärt, dass es ihm leidtue. Die Nebenklage, die die Familie Tuğçes vertritt, zweifelt die Aufrichtigkeit der Reue jedoch an. Das Geständnis sei von Prozesstaktik geleitet gewesen, sagt Anwalt Macit Karaahmetogğlu.

Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gericht um den Vorsitzenden Richter Jens Aßling Sanel M. nach Jugendstrafrecht verurteilen wird, da M. zum Tatzeitpunkt gerade erst seit zehn Tagen 18 Jahre alt war. Das Jugendstrafrecht sieht Sanktionen wie Arrest, Arbeitsauflagen oder die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training vor. Möglich sind auch Haftstrafen im Jugendgefängnis. Das Gericht muss die Strafe dabei so bemessen, dass eine erzieherische Einwirkung möglich ist.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Nebenklage befürwortet eine längere Haftdauer, ohne eine konkrete Zeit zu nennen.

Die Verteidigung plädiert dagegen für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Sie beklagt die „beispiellose Vorverurteilung“ ihres Mandanten. Zudem seien Ermittlungsergebnisse an die Medien durchgesteckt und das Bild von Sanel M. unverpixelt abgedruckt worden. Damit habe man ihn zu Freiwild gemacht. „Es gab keine Spur von Schutz des jugendlichen Täters“, kritisiert Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky. Und selbst Oberstaatsanwalt Homm räumt ein: „Ich möchte nicht in der Haut des Angeklagten stecken, wenn er mal die schützenden Mauern der Justizvollzugsanstalt verlässt“. Bereits während seiner Untersuchungshaft wurde Sanel M. von anderen Häftlingen angegriffen. Dabei wurde ihm das Nasenbein gebrochen. (dtj/dpa)