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Kolumnen

Was haben Fethullah Gülen und Joschka Fischer gemeinsam?

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Dass ausgerechnet jetzt davon gesprochen wird, Hizmet einer Kontrolle durch den Verfassungsschutz zu unterziehen, könnte kein Zufall sein. Immerhin steht deren weltweite Diskreditierung ganz oben auf der Agenda der Regierung in Ankara. (Foto: rtr/zaman)

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Was haben Fethullah Gülen und Joschka Fischer gemeinsam? Man könnte auch andere Namen nennen, etwa Fethullah Gülen und Martin Luther, Immanuel Kant oder andere. Aber bleiben wir bei Joschka Fisher. Nun, was haben sie gemeinsam? Die Antwort auf die Frage: Joschka Fischer wird seine Wandlungsfähigkeit abgenommen. Seine Jugendsünden vergibt man; man gesteht ihm eine Entwicklung zu. Mag er auch in den Jahren seiner Studentenzeit Polizisten angegriffen haben: Einer politischen Karriere war es nicht hinderlich. Er wurde später Außenminister der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Fethullah Gülen sieht die Sache anders aus. Um eine politische Karriere geht es nicht. Er ist eine muslimische Persönlichkeit, deren Meinung zählt. Er ist in der Lage, Vertrauen von Menschen zu gewinnen, sie für Projekte zu motivieren. Auf diese Weise hat er eine Bewegung hervorgerufen, die unter anderem islamisch motiviert, aber vor allem zivilgesellschaftlich aktiv ist. So wird die auflagenstärkste  Zeitung der Türkei, Zaman, von der Bewegung getragen. Es gibt auch Krankenhäuser, Hilfsorganisationen oder Diskussionsplattformen wie die Abant-Plattform, die von der Bewegung getragen werden.

Woher das Misstrauen gegenüber privaten Bildungsinitiativen?

Das eigentliche Betätigungsfeld ist aber der Bildungssektor. Die von ihm inspirierte Bewegung gibt es auch in Deutschland, auch hier gibt es Schulen, Nachhilfekurse, Dialogvereine. Angesichts der vieldiskutierten Bildungsprobleme türkischstämmiger Bürger sollten diese Initiativen eigentlich auf viel Zustimmung stoßen, sollte man zumindest erwarten – bilden sie doch Eigeninitiativen von Bürgern, die dem Staat keinen Cent kosten. Auch sollte Misstrauen schon längst einem Vertrauen Platz gemacht haben. Die Bewegung ist schließlich nicht erst gestern entstanden, ihre Publikationen sind jedermann zugänglich, die Aktivitäten offen.

Aber dem ist nicht so! Es werden immer wieder parlamentarische Anfragen an Länderregierungen und an die Bundesregierung gestellt, mit den immer gleichen Antworten: Die Hizmet-Bewegung – in Anlehnung an Fethullah Gülen auch Gülen-Bewegung genannt – wird vom Verfassungsschutz nicht beobachtet. Auch die Antwort auf die jüngste Anfrage, nämlich auf die des CDU-Abgeordneten Dr. Bernhard Lasotta an das Innenministerium Baden-Württemberg enthielt diese Antwort: Die Gülen-Bewegung ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes.

Einen Zusatz gab es diesmal doch: Bei der Bewegung trete ein türkischer Nationalismus mit islamischen und islamistischen Komponenten auf; einige Äußerungen und Veröffentlichungen Fethullah Gülens bzw. einzelner Einrichtungen seiner Bewegung stünden teilweise im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zudem gebe es immer wieder Nachfragen aus Medien und Öffentlichkeit. Deshalb nehme man auch im Austausch mit anderen Verfassungsschutzbehörden eine neue Bewertung vor. Über das Ergebnis wolle man bis Mitte 2014 den Landtag und die Öffentlichkeit informieren.

Joschka Fischer und Fethullah Gülen

Die Evolutionstheorie ist kein Bestandteil des Grundgesetzes

Und was wären die problematischen Äußerungen Fethullah Gülens? Er würde die Evolutionstheorie Darwins so nicht akzeptieren, würde die Todesstrafe bei Religionsabfall verteidigen, die Ansichten zur Gleichheit der Geschlechter wären nicht auf der Höhe der Zeit. Überhaupt trete bei ihm ein türkischer Nationalismus hervor, zudem würden einige seiner Äußerungen von Kurden kritisiert. Sind dies tatsächlich Argumente für eine Neubewertung der Bewegung? Sind sie ein Grund dafür, die am meisten zivilgesellschaftlich aktive, für den Dialog am meisten offene muslimische Gruppe so zu stigmatisieren?

Unter normalen Umständen dürfte dies nicht der Fall sein. All diese Argumente könnten leicht entkräftet werden. Fethullah Gülen mag aufgrund seines Glaubens die Evolutionstheorie nicht teilen, doch ist dies zum einen sein gutes Recht auf Grund der Glaubens- und Gewissensfreiheit und wird diese lehrplankonform auch in allen Hizmet-inspirierten Schulen gelehrt. Er predigt nicht, Kinder vom Biologie-Unterricht fernzuhalten. Die Apostasie-Frage ist derart absurd und belanglos für die Gegenwart, dass sie eigentlich gar keine Erwähnung verdienen würde. Die Frauen- bzw. die Gleichberechtigungsfrage ist wiederum eine, die von einer Person alleine innerhalb eines normalen menschlichen Lebens nicht zu lösen ist.

Und was die Frage mit dem Nationalismus angeht, ist festzustellen: In jedem Land sind die Befindlichkeiten anders. Das Zeigen der Nationalflagge hat in Deutschland eine andere Bedeutung als beispielsweise in Dänemark. Zudem sind die Publikationen jedermann zugänglich. Lässt sich auch nur eine Spur von Nationalismus, von Abwertung anderer Völker oder Religionen in ihnen finden? Lässt sich eine Spur von Diskriminierung anderer in ihnen feststellen? Sind es denn nicht vielmehr die Publikationen der Hizmet-Bewegung, die sich am deutlichsten gegen solche Einstellungen aussprechen?

Unter normalen Umständen dürfte eine Neubewertung keine Änderung der bisherigen Haltung bringen. Denn die Gülen-Bewegung bekämpft nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung, im Gegenteil: Fethullah Gülen hat sich mehrmals dafür eingesetzt, dass die Türkei eine neue Verfassung bekommt, die die Rechte und Freiheiten aller gesellschaftlichen Gruppen sichert. Man wäre froh, wenn man eine Verfassung wie das deutsche Grundgesetz verabschieden könnte.

Kniefall vor islamfeindlichen Kräften und Stimmungen?

Und auch wenn wir annähmen, einige Aussagen Gülens aus den 70er-Jahren wären im deutschen Kontext problematisch: Reicht das aus? Kann er sich nicht weiterentwickelt haben? Wie fair ist es denn, einen Menschen auf der Basis einiger möglicherweise problematischen Aussagen von vor über 40 Jahren zu verurteilen? Auch unter diesen Gesichtspunkten ist also eine Änderung der bisherigen Haltung nicht zu erwarten. Aber es gibt da einige Punkte, die einem schon zu denken geben: Die Aussage, dass man eine Neubewertung vornehmen und danach über die neue Bewertung die Öffentlichkeit informieren werde, zeigt zumindest eine Neigung zur Änderung der bisherigen Haltung. Warum?

Antimuslimische Ressentiments in der Öffentlichkeit sind kein Geheimnis. Von daher ist es nicht sehr realistisch, dass eine Behörde einer muslimischen Gruppe vor der Öffentlichkeit den Unbedenklichkeitsschein ausstellt. Im günstigsten Fall würde man sich damit dem Vorwurf der Blauäugigkeit aussetzen. Man würde also im Zweifel gegen den Angeklagten entscheiden – denn bei Muslimen seien Zweifel ja immer angebracht! Warum soll eine Verfassungsschutzbehörde sich auch selbst ein mögliches Beschäftigungsobjekt aus der Hand schlagen? Von irgendetwas müssen sie ja auch leben!

Da gibt es aber auch den Faktor Türkei, der bei der Beantwortung dieser Frage relevant ist. Ministerpräsident Erdoğan führt derzeit einen privaten, von Hass getriebenen Vernichtungskrieg gegen die Bewegung, wohl um die Aufmerksamkeit von den Korruptionsvorwürfen abzulenken. Diesen Krieg versteht er als einen totalen, er zieht alle Register. Im Inland versucht er die Bewegung zu dämonisieren, im Ausland hat er beispielsweise den Botschaftern des Landes die Weisung gegeben, in ihren Gast-Ländern die Bewegung zu diskreditieren, wenn möglich, die Schließung von Schulen und Einrichtungen zu erwirken.

Bislang wusste man, dass er den Türken Ratschläge erteilte, wie sie sich zu ernähren und wie viele Kinder sie bekommen sollten. Mittlerweile weiß man aber mehr: Er beschwert sich auch bei Fernsehsendern, die Oppositionspolitikern Raum geben und greift in den Sendungsablauf ein. Mehr noch: Nach einem angeblichen Telefon-Mitschnitt mit seinem Sohn Bilal, der kürzlich im Internet veröffentlicht wurde, betätigte er sich als Chefredakteur diverser Zeitungen im Land. Sein Sohn erzählt ihm von den Schlagzeilen verschiedener Zeitungen, die alle auf seine Freigabe warten. Außerdem äußert er die Erwartung mancher Redaktionen, die vom Geheimdienst MIT (Milli Istihbarat Teşkilatı) neue Materialien für ihre Berichte erwarteten.

Erdoğans ganz privater Krieg

Wenn er also die Botschafter des Landes beauftragt, die Bewegung zu diskreditieren, wenn der Geheimdienst Materialien im Rahmen seines privaten Hasskrieges für die Presse beisteuert, dann ist die Frage berechtigt: Warum soll er diesen Geheimdienst nicht auch dazu nutzen, ausländische Dienste, unter anderem den deutschen Verfassungsschutz, mit Materialien zu beliefern? Diese Annahme ist berechtigt und realistisch. Die Qualität dieser Materialien ist allerdings eine andere. Neulich stieß ich bei der Recherche auf einen Artikel der Zeitung Takvim, die sich praktisch unter der Kontrolle Erdoğans befindet.

Es geht dabei um die Bank Asya. In dem sogenannten Bericht hieß es, die Bank Asya hätte zusammen mit der deutschen Commercial Bank (soll offenbar Commerzbank heißen) illegal Geld gewaschen, dabei fallen auch die Namen von Rothschild oder George Soros. Abgesehen von der Frage, dass es in Deutschland keine Bank namens Commercial Bank gibt, verdient dieser Text den Namen Bericht nicht. Er beantwortet nicht die W-Fragen und enthält Behauptungen, deren Urheber nicht genannt werden. In dem Text fallen auch Namen wie Rothschild und George Soros, die nicht nur in der Türkei mit Verschwörungstheorien rund um „jüdisches Kapital“ in Verbindung gebracht werden.

Die Frage nach dem Warum liegt auf der Hand: Dieser sogenannte Bericht soll also die Bank Asya, die der Bewegung nahesteht, diskreditieren und unter anderem mit Geldwäsche und Verschwörungstheorien rund um „jüdisches Kapital“ in Verbindung bringen. Dabei ist Takvim normalerweise nicht einmal eine notorisch antisemitische Zeitung. Jedoch hat die antisemitische Grundhaltung des Umfeldes Erdoğans offenbar auch auf deren Berichterstattung abgefärbt. Bleibt also die Frage: Möchte sich der deutsche Verfassungsschutz von einer solchen Gesinnung anstecken und lenken lassen? Ich glaube nicht!