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Politik

Flucht vor Erdoğans Wut: Staatsanwälte der Korruptionsermittlungen setzen sich ab

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Einst waren sie Helden, heute sind sie die Gejagten. Die Staatsanwälte Zekeriya Öz, Celal Kara und Mehmet Yüzgeç sollen sich am Dienstag ins Ausland abgesetzt haben. Gegen sie war am Montag ein Haftbefehl ausgestellt worden.

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Der suspendierte Staatsanwalt Zekeriya Öz soll sich nach Georgien abgesetzt haben. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor.
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Die Staatsanwälte waren schon seit längerer Zeit im Visier der kaum noch unabhängigen Justiz in der Türkei. Sie hatten in der Korruptionsaffäre im Dezember 2013 gegen Regierungsmitglieder und das nahe Umfeld des damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan ermittelt. Dieser bezeichnete die Ermittlungen als Putschversuch, es begann eine beispiellose Suspendierungs- und Versetzungswelle im Polizei- und Justizwesen. Ende 2014 wurden schließlich auch Zekeriya Öz (Foto), Celal Kara und Mehmet Yüzgeç ihrer Ämter enthoben.

Die regierungsnahe staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, gegen die drei Juristen werde wegen der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und des „Versuchs zum gewaltsamen Sturz der Regierung“ ermittelt. Die Polizei stellte am Dienstag fest, dass Öz und Kara sich nach Georgien abgesetzt hätten. In regierungsnahen Medien hieß es, sie seien mittlerweile in Armenien. Bestätigt ist das nicht. Der Aufenthaltsort von Yüzgeç ist derzeit unbekannt.

Vernichtungsfeldzug gegen Gülens Hizmet-Bewegung

Weiterhin werfen Erdoğan und die AKP den drei Staatsanwälten vor, Mitglied der „Parallelstruktur“ zu sein. Unter diesem juristisch nicht definierten Begriff führt die Regierung seit fast nunmehr zwei Jahren einen erbitterten Kampf gegen die Hizmet-Bewegung, der bisweilen paranoide Züge annimmt und sich auf Schulen und Kindertagesstätten erstreckt.

Die Bewegung geht auf den muslimischen Prediger Fethullah Gülen zurück, dem Erdoğan vorwirft, im „Dienste des Auslands“ staatliche Behörden unterwandert zu haben, um mittelfristig die Macht an sich zu reißen. Mit der Korruptionsaffäre hätten sich diese Pläne offenbart. Beweisen konnte er seine Vorwürfe bislang nicht. Öz war international im Zusammenhang mit dem Ergenekon-Prozess bekannt geworden, der sich gegen Strukturen im „Tiefen Staat“ der Türkei richtete.

Der Anwalt von Celal Kara sagte gegenüber Zaman, dass der Befehl zur Festnahme seines Mandanten nicht rechtens sei. Da die Staatsanwälte gegen ihre Suspendierung Einspruch erhoben hätten und dieser Prozess noch nicht abgeschlossen sei, könne kein Haftbefehl gegen sie ausgestellt werden, so Niyazi Atasoy. Er glaube zudem nicht, dass Kara geflüchtet sei. Im Vorfeld der Parlamentswahlen habe es viel mehr Anlässe für eine Flucht gegeben. „Er wird das Nötige tun und aussagen, sobald er vom Haftbefehl erfährt“, erklärte Karas Anwalt.