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Frankreich: Demonstrant bekommt ein Jahr Haft für „Allahu akbar“

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In Frankreich wurden zwei Demonstranten jeweils zu einem Jahr Haft verurteilt, weil sie bei einer Demonstration „Allahu akbar“ ausgerufen haben sollen.

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In Frankreich wurden zwei Demonstranten zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt, weil sie während einer Demonstration „Allahu akbar“ ausgerufen haben sollen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Demonstranten damit den Terror unterstützen haben.

Was war passiert? In der Stadt Nizza in Südfrankreich hatten einige Demonstranten nach den Anschlägen von Paris gegen die zunehmende Islamophobie demonstriert. Die Demonstration wurde von der Polizei beendet. Bei der Demonstration wurde eine Frau wegen Beamtenbeleidigung und drei weitere Personen aufgrund des Ausrufes „Allahu akbar“ festgenommen.

Alle festgenommenen Demonstranten wurden vom Strafgericht in Nizza verurteilt. Der Frau wurde ein zehnmonatiger Sozialdienst verordnet. Zwei der drei festgenommenen Personen wurden jeweils zu einem Jahr Haft verurteilt, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass diese mit dem Ausruf „Allahu akbar“ in diesem Fall den Terror unterstützen wollten. Bei dem Anschlag auf das Satiremagazin hatten Augenzeugen berichtet, dass einer der Attentäter diesen Ausruf (zu Deutsch: „Gott ist groß“) ausgesprochen habe. Der Dritte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, da sein persönliches Facebook-Profil mit „Palästina braucht uns“ betitelt war und auf der Seite zur Errichtung einer Miliz gegen die Islamophobie und gegen den Zionismus aufgerufen wurde.

Bei einer Demonstration wird es als ein Aufruf zum Krieg verstanden

In der Anklage begründete die Staatsanwaltschaft, dass „Allahu akbar“ im Grunde ein friedliches und schönes Wort sei. Aus diesem Grunde sei die Verwendung des Wortes in einer religiösen Gemeinschaft oder in einer Moschee oder an einem religiösen Feiertag akzeptabel. Aber bei einer Demonstration werde es nicht als ein Friedens-, sondern als Kriegsaufruf verstanden. Dies wäre dann laut der Staatsanwaltschaft ein Zuspruch zum Terror und nicht zum Frieden.

Der Anwalt der Verurteilten, Sefen Guez Guez, erinnerte daran, dass nur eine bewusste Unterstützung einer terroristischen Tat laut Gesetz als Erfüllung des Strafbestandes betrachtet werden könne. „In welchem Zusammenhang steht jetzt der Aufruf Allahu akbar zu einer terroristischen Tat?“, fragte Guez Guez.

Nach den Terroranschlägen vom 07. und 09. Januar wurden hunderte von Verfahren auf Grund des Vorwurfes der Unterstützung des Terrors eröffnet. Selbst Kinder unter zehn Jahren wurden verhört, was zu Protesten führte.

Im gegenständlichen Verfahren waren die französische Organisation LICRA, die Rassismus und Antisemitismus bekämpft, und der Dachverband der jüdischen Organisationen in Frankreich (CRIF) als Nebenkläger beteiligt.