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Politik

Frankreich verweigert Kooperation mit der Türkei

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Frankreich arbeitet bei der Aufklärung der drei ermordeten kurdischen Frauen nicht mit der Türkei zusammen. Das erschwert die Ermittlungen. Paris verstößt mit seiner Kooperationsverweigerung gegen international geltende Vereinbarungen. (Foto: rtr)

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Frankreich verweigert Kooperation mit der Türkei
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Das Büro der Staatsanwaltschaft Ankara hatte vor 5 Monaten die Akten bezüglich der Morde, einschließlich der Unterlagen bezüglich des Hauptverdächtigen Ömer Güney, angefordert. Bis heute erhielt das Büro keine Antwort der zuständigen französischen Behörden. Insgesamt zeigt Paris auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung wenig Interesse an einer Kooperation mit der Türkei.

Zwischen Frankreich und der Türkei bestehen darüberhinaus Meinungsverschiedenheiten über die mögliche Auslieferung von Terroristen an die Türkei. Parallel zu den Ermittlungen der französischen Behörden eröffnete der für den Fall zuständige stellvertretende Chefstaatsanwalt in Ankara, Sadık Bayındır, eine auf dem türkischen Anti-Terror-Gesetz basierende Untersuchungen. Der türkische Staatsanwalt schickte damals ein Rechtshilfe-Dossier an die für Völkerrecht und Auswärtige Angelegenheiten zuständige Generaldirektion des französischen Justizministeriums.

In dem Dossier forderte er von den französischen Behörden alle Informationen und Akten, inklusive des aktuellen Ermittlungsstandes bezüglich der Ermordung, der Verhörprotokolle der Verdächtigen, des Berichts der Spurensicherung und alle Aufzeichnungen der Sicherheitskameras an.

Frankreich verstößt gegen international geltende Vereinbarungen

Indem die Anfragen der Staatsanwaltschaft in Ankara ignoriert werden, verstößt Frankreich gegen eine Konvention der Eurpäischen Union zur Auslieferung von Straftätern und gegen eine Kooperationsvereinbarung mit Europol. Jedoch gibt es Justizexperten zufolge bislang keine Institution, die einen solchen Verstoß ahndet.

Die türkische Zeitung „Today’s Zaman“ berichtete, dass die türkischen Ermittler bislang durch die mangelnde Kooperationsbereitschaft Frankreichs nicht in der Lage waren, die Personen, die der Hauptverdächtige Güney in der Türkei im Zusammenhang mit der Tat kontaktierte, zu identifizieren. Jedoch seien die genauen Orte und die Dauer seines Aufenthaltes in der Türkei von den Ermittlern analysiert worden. Außerdem sei bekannt geworden, dass Güney vergangenes Jahr in Ankara einen Pass beantragt hatte und dabei als Wohnort Eryaman, eine Nachbarschaft im Bezirk Etimesgut in Ankara, angegeben hatte.

Die in Europa lebenden PKK-Mitglieder Sakine Cansız, Fidan Doğan and Leyla Söylemez waren am 9. Januar 2013 mit Kopfschüssen in einem kurdischen Informationszentrum in Paris hingerichtet worden. Cansız war eine Mitbegründerin der Terrororganisation. Der Hauptverdächtige Ömer Güney war nach Angaben der Polizei die letzte Person, die die drei getöteten Frauen lebend gesehen hatte. Aufzeichnungen der Kameras in dem Gebäude, in dem die Morde stattgefunden hatten, zeigten, dass der Verdächtige sich zum Zeitpunkt der Morde im Inneren des Gebäudes befand.

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft befeuert Spekulationen über die Verbindung der französischen Regierung zu den ermordeten PKK-Mitgliedern. Zuvor hatten Aussagen des französischen Staatspräsidenten François Hollande, er habe mit einer der PKK-Terroristinnen in regelmäßigem Kontakt gestanden, in Ankara für Empörung gesorgt und das türkisch-französische Verhältnis belastet.