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Politik

Frau Merkel, und was ist mit der Selbstverteidigung der Türkei?

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Berlin begrüßt Ankaras Vorgehen gegen die Terrormiliz IS, fürchtet aber nach gleichzeitiger türkischer Bombardierung von PKK-Lagern um den Friedensprozess mit den Kurden. Merkels Position stößt nicht bei allen auf Verständnis. (Foto: dpa)

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Die Bundesregierung sieht in dem Konflikt der Türkei mit der Terrororganisation IS derzeit keine Grundlage für einen Nato-Einsatz. „Der Bündnisfall ist weit weg“, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Montag in Berlin. Er betonte aber, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüße ausdrücklich, dass die Türkei den Kampf gegen den IS aufgenommen habe.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sicherte seinem türkischen Kollegen Mevlüt Çavuşoğlu nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) – ohne Details zu nennen – „gemeinsame Anstrengungen“ im Kampf gegen den IS zu. Ziel aller sei, dass sich die Terrormiliz nicht weiter in der Region ausbreite, erklärte Steinmeier. Eine AA-Sprecherin sagte, am Dienstag werde man bei der Nato-Sondersitzung sehen, was Ankara erwarte.

Zugleich blickt die Bundesregierung mit Sorge auf den Friedensprozess mit den Kurden, der nach der Bombardierung der türkischen Luftwaffe von Lagern der Terrororganisation PKK im Nordirak gefährdet sein könnte. Die brüchige Waffenruhe ist damit nach mehr als zwei Jahren praktisch beendet. Streiter betonte, die Türkei habe das Recht, gegen die PKK vorzugehen. Steinmeier appellierte aber wie zuvor Merkel, den mühsam aufgebauten Friedensprozess mit den Kurden jetzt nicht zum Erliegen zu bringen. Çavuşoğlu sicherte nach AA-Angaben das Interesse seiner Regierung am Friedensprozess zu.

Kritik an Merkel

In den sozialen Medien kritisierten einige User die Haltung der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die noch im Falle von Israel und dem Gaza-Krieg klar Position bezogen und vom „Selbstverteidigungsrecht Israels“ gesprochen hatte. „Was ist mit der Selbstverteidigung der Türkei?“, war in Threads mit dem Hashtag #Doppelmoral zu lesen.

Am Dienstag kommen auf Antrag der Türkei die Botschafter der 28 Nato-Mitgliedsstaaten zusammen. Ankara macht den Artikel 4 des Nato-Vertrages zum Thema. Artikel 4 sieht Beratungen vor, wenn ein Nato-Mitglied die Unversehrtheit seines Territoriums, die politische Unabhängigkeit oder die eigene Sicherheit bedroht sieht. Artikel 5 ist der Bündnisfall, der einen Nato-Einsatz vorsieht, wenn ein Mitgliedsstaat des Militärbündnisses angegriffen wird.

Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg warnte den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu davor, mit den Luftangriffen gegen die PKK den Friedensprozess mit den Kurden zu gefährden. In einem Interview mit dem norwegischen Rundfunk NRK am Montag sagte Stoltenberg: „Alle Länder haben das Recht auf Selbstverteidigung. Die Türkei hat das Recht, sich gegen Terroranschläge zu verteidigen, aber es ist wichtig, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und nicht in einer unnötigen Weise zu einer Eskalation des Konfliktes beitragen.“ (dtj/dpa)