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Gesellschaft

Freiheit, die nicht verletzt

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Meinungsfreiheit ist unumstritten eines der höchsten Güter jedes modernen Rechtsstaates und wir müssen für sie gerade stehen, auch dann, wenn es uns nicht passt. (Foto: ap)

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Freiheit, die nicht verletzt
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ANALYSE Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit erlaubt sich die Satirezeitschrift Titanic einen Fäkalwitz über den Papst, die Ausstellung „Piss Christ“ von Andreas Serrano zieht Jesus in den Schmutz und in den USA wird ein Video produziert, in welchem der Prophet Mohammed verunglimpft wird. Welchen Preis müssen religiöse Menschen für Meinungsfreiheit zahlen und wo liegt die schmale Grenze zwischen strafrechtlich fassbarer Blasphemie auf der einen Seite und Kunst – und Meinungsfreiheit auf der anderen?

Auch im aufgeklärten Europa sind Gläubige durchaus verärgert über die Befürworter uneingeschränkter Freiheit der Blasphemie und plädieren für den Schutz religiöser Gefühle durch den Staat. Gewiss kann es keine Freiheit geben, die nicht verletzt; Meinungsfreiheit ist unumstritten eines der höchsten Güter jedes modernen Rechtsstaates und wir müssen für sie gerade stehen, auch dann, wenn es uns nicht passt.

Jedoch kann auch Ignoranz für Personen mit religiösen Gefühlen, die noch dazu verletzbar sind, keine Lösung darstellen, zumal Säkulare ihre eigenen Gefühle gleichermaßen von der Verfassung und mit den Mitteln des Rechtsstaats geschützt wissen wollen. Sollte unsere tolerante Gesellschaft sich nicht unzweifelhaft im Klaren sein, dass auch die Freiheit der Äußerung in Schrift und Bild ihre Grenzen haben muss, wenn auch außer Frage steht, dass diese nicht leicht zu setzen sind?

Natürlich können weder gewalttätige, antiwestliche Massenproteste noch ein völliges Verbot von Gotteslästerung akzeptiert werden – beides würde auch lediglich die gewünschte Reaktion der Provokateure selbst konstituieren. Die BRD hat zweifellos zu Recht den Koranverbrennungspastor Jones nicht einreisen lassen. Auch eine öffentliche Vorführung des Schmähfilms wurde untersagt. Ein vollständiges Verbot jedoch hätte wiederum nur Pro-Deutschland-Aktivisten die Möglichkeit gegeben, sich selbst zu Helden der Meinungsfreiheit zu stilisieren und vor Gericht am Ende sogar noch Recht zu bekommen.

Religiöse Überzeugung ist integraler Teil der Persönlichkeit

Leider jedoch ist eine steigende Anzahl provokativer Künstler beobachtbar, die unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit religiöse Sensibilitäten missachten und dazu neigen, praktizierende Juden, Christen oder Muslime, die solcherart Herabsetzungen eines Teiles ihrer Persönlichkeit nicht widerspruchslos hinnehmen wollen, als zurückgeblieben hinzustellen. Diese sollten sich doch bitte wie emotionale Asketen verhalten und überhaupt keine Gefühle mehr zeigen. Gibt es denn tatsächlich einen allgemeinen Konsens darüber, dass der Staat doch kein Schutzherr spiritueller Gefühle seiner Mitbürger sein dürfe?

Dabei ist es gar nicht so neu und ungewöhnlich, dass Gefühle des Einzelnen geschützt werden sollen; wie sonst wären die Strafbarkeit verbaler Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung bzw. rassistische oder die sexuelle Ausrichtung beleidigende Äußerungen zu rechtfertigen? Ich spreche mich definitiv nicht dafür aus, dass Gotteslästerung bestraft werden sollte oder bestehende Bestimmungen verschärft werden sollten, jedoch bedarf diese Debatte einer Sensibilisierung.

Andernfalls werden die selbsternannten Helden der Meinungsfreiheit weiterhin versuchen, zwei Kategorien von Gefühlen aufrecht zu erhalten, die doch beide auf der Herabsetzung eines Teils der Persönlichkeit eines Menschen fußen – die einen, von denen anerkannt wird, dass ihre Verletzung Folgen nach sich zieht – was auch jeder Psychiater bestätigen kann und woran Anwälte und Pädagogen gar nicht genug verdienen können – und die anderen, die ganz einfach als solche spiritueller Natur etikettiert werden und im Hinblick auf welche das Prinzip gelten soll: „Hä, wieso regen die sich überhaupt so auf?“

Semra Kızılkaya