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Politik

Friedrich: Armutseinwanderer „rausschmeißen”

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Viele deutsche Kommunen klagen über Armutseinwanderer aus Bulgarien und Rumänien. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der Sozialsysteme. Die Bundesregierung will jetzt schärfer dagegen vorgehen. Kommunen und die EU sind skeptisch. (Foto: dpa)

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Friedrich: Armutseinwanderer „rausschmeißen”
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Die Bundesregierung hat ein hartes Vorgehen gegen Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien angekündigt. Wer Sozialleistungen missbrauche, werde künftig ausgewiesen und mit Einreiseverbot belegt, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Freitag bei einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg an.

Das Thema sorgt für Streit mit der EU, die konkrete Belege für möglichen Missbrauch der Sozialsysteme – etwa durch Roma – verlangt. Auch die konkrete Auslegung der EU-Richtlinie ist noch offen. Die EU-Minister vereinbarten, bis zum Jahresende Details festzulegen, wann ein Land in der Praxis andere EU-Bürger ausweisen darf. Zudem billigten die Minister eine Reform des EU-Asylrechts.

Hintergrund des Streits um Armutseinwanderer sind Klagen deutscher Kommunen über eine wachsende Zahl von Einwanderern aus Rumänien und Bulgarien – zumeist Roma. Diese kommen offenbar gezielt nach Deutschland, um Sozialleistungen zu beantragen. Ob es tatsächlich mehr Fälle werden, ist zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission umstritten. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sagte: „Wir brauchen mehr Statistiken und Fakten.” Genaue Zahlen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben aber nicht. Friedrich hielt dem entgegen: „Ich bin ja nicht das Statistische Irgendwas-Amt.”

Beschränkung des Aufenthaltsrechts anderer EU-Bürger

Der Innenminister betonte, wer illegal tätig sei, „soll bitte wieder dahin zurück, wo er herkommt”. Die Polizei könne dies kontrollieren. „Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, dann kann man sie ohne großes Federlesen wieder rausschmeißen.” Einreisesperren könnten verhindern, dass die Ausgewiesenen wiederkämen. Unterstützung erhielt Deutschland von Großbritannien, Österreich, den Niederlanden und Dänemark.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 erlaubt einem Staat, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht anderer EU-Bürger „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oderGesundheit” zu beschränken (Artikel 27). Sanktionen gegen Betrüger sind somit zugelassen. Die EU-Kommission verweist darauf, dass Betrüger aus einem Land verwiesen werden dürfen, dies müsse aber aufgrund individueller Entscheidungen geschehen und dürfe keine ganzen Personengruppen betreffen.

Friedrich sagte, die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass die von ihm geplanten Sanktionen beim Missbrauch von Sozialleistungen nach EU-Recht erlaubt seien. Kommissarin Malmström will dies erst noch von einer Arbeitsgruppe überprüfen lassen und warnte: „Die Freizügigkeit der EU-Bürger steht nicht zur Debatte.” Auch in Deutschland sorgt das Thema für eine heftige Kontroverse. Die Kommunen fordern mehr Geld von Bund, Ländern und der EU. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) nannte Friedrichs Pläne unzureichend: „Mit Ausweisung und mit markigen Sprüchen à la Friedrich werden wir das Problem nicht los”, sagte Link im Radiosender „WDR 5”. Es sei mehr Geld nötig, um den Migranten Bildung und Sozialleistungen anzubieten. Viele Kinder der Armutseinwanderer kämen gänzlich ohne Schulbildung nach Deutschland. Duisburg ist eine der am stärksten betroffenen Kommunen.

Friedrich hielt dem Sozialdemokraten Link entgegen: „Wenn der Duisburger Oberbürgermeister sagt, er will Geld haben, damit er alle auf sozusagen deutschem Sozialhilfeniveau in Duisburg verköstigen kann, dann kommen wir eben irgendwann mal an Grenzen.”

Kritik an Friedrichs „rechtem Wahlkampfgetöse”

Von den Grünen im Bundestag kam Kritik. Grünen-Sprecherin Viola von Cramon kritisierte, Friedrichs Auftritte seien „rechtes Wahlkampfgetöse”. Der Innenminister müsse „endlich konkrete Hinweise für seine populistischen Thesen liefern”.

In der Asylpolitik hat sich die EU nach fast 15 Jahre langen Verhandlungen auf neue Standards geeinigt. Die EU-Innenminister billigten eine Reform, die sicherstellen soll, dass Verfolgte besseren Schutz erhalten.

In der Praxis wird vieles leichter: Asylverfahren sollen nur noch sechs Monate dauern. Der Schutz für Minderjährige wird erhöht. Nach wie vor sind Asylanträge in dem Land zu bearbeiten, in dem der Bewerber erstmals in die EU einreist. Auf Druck von Deutschland blieb das sogenannte Flughafenverfahren, mit dem offenkundig aussichtslose Antragsteller rasch ausgewiesen werden können, erhalten. Im Kampf gegen Kriminelle bekommt die Polizei Zugriff auf die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac. Das EU-Parlament wird in der nächsten Woche das Asylpaket formal verabschieden. (dpa/dtj)