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Politik

Umstrittene Äußerungen über Erdoğan und Putin: Künftig Zensur für Gauck?

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Ob in München, Ankara oder Danzig: Immer wieder hat Bundespräsident Gauck sich auch zu außenpolitischen Themen geäußert. Darf er das? (Foto: dpa)

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Gutachten verfasst, das Grenzen für die außenpolitischen Kompetenzen des Bundespräsidenten untersucht. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Mittwoch) ist Joachim Gauck demnach verpflichtet, jede Form von „Nebenaußenpolitik“ zu vermeiden. Der Bundespräsident sei „in seinen Äußerungen nicht gänzlich frei“. Er dürfe keinen „ständigen außenpolitischen Gegenkurs fahren“, unterschiedliche Schwerpunkte seien aber „im Einzelfall zulässig“.

Der Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes befasst sich auch mit einer möglichen „Gegenzeichnungspflicht“ von Reden des Staatsoberhaupts durch die Bundesregierung. Dies werde im verfassungsrechtlichen Schrifttum überwiegend abgelehnt. Im Einzelfall gebe es jedoch die Pflicht zu einer engen Abstimmung mit der Bundesregierung.

Bundespräsidialamt: Kein Kommentar

Die Bundestags-Verwaltung bestätigte die Existenz eines entsprechenden Gutachtens. Welcher Abgeordnete die Untersuchung, die auf den 9. Oktober datiert ist, in Auftrag gegeben hat, wurde nicht mitgeteilt. Das Bundespräsidialamt wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. (AZ: WD 3 – 3000 – 233/14)

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, betonte, der Wissenschaftliche Dienst sollte sich aus der Bewertung der Amtsführung des Bundespräsidenten heraushalten. „Es ist ja geradezu absurd, wenn Juristen dieses Dienstes dem Präsidenten vorschreiben wollten, wozu er sich äußern kann und wozu nicht.“ Der Bundespräsident sei verfassungsrechtlich zur Abgabe politischer Erklärungen in auswärtigen Angelegenheiten berechtigt.

Die außenpolitischen Kompetenzen des Bundespräsidenten sind in Artikel 59 des Grundgesetzes nur ungenau geregelt. Dort heißt es unter anderem: „Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit Auswärtigen Staaten.“

Gauck hatte wiederholt auch mit außenpolitischen Stellungnahmen für Schlagzeilen gesorgt. So hatte er bei einem Türkei-Besuch den damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan kritisiert und in Danzig beim Gedenken an den Beginn des Zweiten Weltkriegs scharfe Kritik an Russland geübt. Auch Gaucks Rede vor der Münchner Sicherheitskonferenz, in der er eine aktivere Rolle Deutschlands in der internationalen Politik gefordert hatte, war kontrovers diskutiert worden. (dpa/dtj)