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Gesellschaft

München: Sohn wird gegen den Willen der Mutter in der Türkei beigesetzt

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Streiten sich Angehörige um die Bestattung eines Familienmitglieds, ist der mutmaßliche Wunsch des Verstorbenen entscheidend. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, wonach eine Münchnerin ihrer Schwiegertochter untersagen wollte, den Leichnam ihres Sohnes in der Türkei bestatten zu lassen.

Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich dies im Rahmen des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen bewegt. Ausgehend von den Grundrechten der Menschenwürde müsse es einem Menschen grundsätzlich gestattet sein, über seine sterblichen Überreste selbst zu bestimmen.

Der 60 Jahre alter Münchner war gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Seine Frau wollte ihn in ihrem Heimatort in der Türkei beerdigen lassen – die Mutter des Toten dagegen wollte, dass er im Familiengrab in München beigesetzt wird.

Das Urteil sei für die über 80-jährige Mutter zwar hart, weil es ihr so kaum möglich sei, das Grab ihres Sohnes zu besuchen. Für das Gericht sei das aber unerheblich, weil es ausschließlich um die Frage gehe, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.