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Politik

Gericht erklärt Ak Saray für illegal

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Einem Urteil des Danıştay wurde der Ak Saray auf einem Gebiet errichtet, das nicht zur Bebauung bestimmt war. Ein Abriss des mehrere Milliarden teuren Bauwerks ist dennoch unwahrscheinlich.

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Das Atatürk Orman Çiftliği AOÇ („Atatürk-Wald Anwesen“), auf dem der neue türkischen Präsidentenpalast, „Ak Saray“, gebaut wurde, gilt als „Sit alanı“ – eine Bezeichnung für geschützte Gebiete, in denen nicht gebaut werden darf. Die Gründe dafür können darin liegen, dass diese Gebiete für die Umwelt, die Geschichte oder die Architektur wichtig sind und deren Veränderung nicht so ohne weiteres möglich wäre.

In seinem jüngsten Urteil hat der Staatsrat („Danıştay“), ein höchstrichterliches Gericht, den Bau auf geschützten Gebieten als illegal bezeichnet. Dem zufolge hätte auch der Ak Saray nicht gebaut werden dürfen.

Architektenkammer von Ankara wollte Ak Saray 2014 stoppen

Schon am 15. Februar 2014 hatte ein Gericht in der Hauptstadt (Ankara 5. İdare Mahkemesi) den Bau gestoppt. Geklagt hatte die Architektenkammer Ankara (TMMOB Mimarlar Odası Ankara Şubesi). Bevor das Urteil an die Kläger überstellt wurde, hatte jedoch am 18. Febrar 2014 der Rat zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes des Kulturministeriums (T.C. Kültür Bakanlığı Kültür ve Tabiat Varlıklarını Koruma Yüksek Kurulu) eine Fortsetzung der Bauarbeiten am groß angelegten neuen Präsidentenpalast beschlossen. Daraufhin hat die Architektenkammer den Fall vor den Staatsrat gebracht.

„Beton ist rechtskräftig“

Die Vorsitzende der Architektenkammer, Tezcan Karakuş Candan, begrüßte das einstimmige Urteil der Richter. „Der Palast war illegal. Mit diesem Urteil ist es zum zweiten Mal illegal geworden“, so Candan. Der damalige Premierminister und heutige Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte das erste Urteil noch mit den Worten „Ich erkenne es nicht an“ kommentiert. Die Berufsverbandsvorsitzende gab zudem bekannt, dass noch weitere 55 Prozesse gegen den bereits errichteten neuen Präsidentenpalast liefen, der nach Meinung der Regierung unabdingbar geworden wäre, da der alte Çankaya-Palast den Anforderungen künftiger Generationen nicht mehr genügen würde. Mit einem Abriss des Ak Saray ist aber dennoch nicht zu rechnen. In Österreich prägten Juristen in ähnlichen Fällen der Baurechtspraxis bereits in den 1970er Jahren den Ausspruch: „Beton ist rechtskräftig.“