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Gericht verurteilt Russland zu Schmerzensgeld an Tschetschenen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen spurlos verschwundener Menschen im Tschetschenienkrieg (1999-2009) zu fast 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Drei Männer waren 2001 und 2005 von russischen Militärs in Tschetschenien entführt worden. Seitdem sind sie spurlos verschwunden. Der EGMR befand in seinem Urteil am Donnerstag in Straßburg, dass die russischen Behörden nicht gründlich ermittelt hätten, um die Angehörigen über das Schicksal der Verschwundenen aufzuklären.

Das Ministerkomitee des Europarates hat kürzlich die Zahlungsmoral der 47 Europaratsregierungen gerügt. Russland rangiert mit mehr als 1400 noch nicht gezahlten Entschädigungen nach Italien (2.622) und der Türkei (1.500) an dritter Stelle, hieß es in dem Bericht 2014 des Ministerkomitees.

Vielfach müssten die Kläger mindestens fünf Jahre auf ihr Geld warten. Das Ministerkomitee wacht darüber, dass die vom EGMR zugesprochenen Entschädigungen auch tatsächlich ausgezahlt werden. Im vergangenen Jahr hat der EGMR 2,03 Milliarden Euro an Entschädigungen festgesetzt, wobei mit knapp 1,9 Milliarden Euro der Löwenanteil den Ex-Eignern des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos zugesprochen wurde. (dpa/dtj)