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Politik

Gerichte mit „besonderen Befugnissen“ aufgelöst

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Das türkische Parlament hat beschlossen, die Sondergerichte aufzulösen. Sie waren vor allem für die Terror- und Putschverfahren zuständig. (Foto: AA)

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Gerichte mit „besonderen Befugnissen“ aufgelöst
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Nach einem Antrag der AKP-Regierung wurden die Gerichte mit „besonderen Befugnissen“ aufgelöst. An ihre Stelle werden die „regionalen Gerichtshöfe für schwere Straftaten“ treten. Die Ergenekon-, Balyoz- und KCK-Gerichtsverfahren werden nach wie vor von den Sondergerichten betreut, bis es zu einem endgültigem Rechtsspruch kommt. Die mit „besonderen Befugnissen“ ausgestatteten Staatsanwälte sind nicht weisungsgebunden und dürfen weiterhin ohne Genehmigung Untersuchungen gegen mutmaßliche Staatsverschwörer einleiten, die die „Sicherheit des Landes gefährden“. Für das Untersuchungsverfahren zum Putsch vom 28. Februar werden hingegen nun die neuen Gerichtshöfe zuständig sein.
Gegen korrupte Beamte, die sich durch Unterschlagung, Drogengeschäfte oder Mitgliedschaft in einer rechtswidrigen Organisation schuldig gemacht haben, müssen die zuständigen Richter Weisungen einholen, um dann weitere Schritte einleiten zu können. Falls die Staatsanwälte keine weiteren Schritte einleiten dürfen, wird das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwälte und Richter unterliegen im neuen System weiteren Einschränkungen. So entscheidet künftig nicht mehr derselbe Richter über eine Haftstrafe, sondern ein neuer „Freiheitsrichter“, der als unabhängige und unparteiische Instanz jedem Verfahren beisitzen wird. Vor allem Anklagen, die mit Freiheitsstrafen verbunden sind, werden durch den Freiheitsrichter geprüft und entschieden werden.
Im neuen System werden die Staatsanwälte und Richter, die laufende Verfahren an den Sondergerichten betreuen, keine neuen Posten bekleiden. Somit sind Experten, die langjährige Erfahrungen bei Terror- und Putschverfahren gesammelt haben, im neuen System nicht mehr aktiv. Beobachter bewerten die Außerkraftsetzung deshalb als einen Rückschritt für die türkische Demokratie.
Die Verordnung war nach einer Nachtsitzung veröffentlicht worden, sodass die Abgeordneten sehr kurzfristig von der geplanten Aufhebung der Gerichte mit „besonderen Befugnissen“ in Kenntnis gesetzt wurden. Per Parlamentsbeschluss wurden die nach Art. 250 CMK (Ceza Muhakemesi Kanunu) der Strafprozessordnung zuständigen Gerichte mit „besonderen Befugnissen“ aufgehoben.
Übersetzt von Funda Karaca