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Geteilte Souveränität als Zukunftsvision?

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Kleinstaaten bewiesen im Laufe der Geschichte oft eine Flexibilität im Zusammenhang mit kreativer Konfliktlösung, die auch für Krisenherde der heutigen Zeit Modelle bieten könnte. Jörg Becker über Sonderformen von Souveränität. (Foto: dpa)

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Geteilte Souveränität als Zukunftsvision?
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Blut für Land, diese Logik dominiert an einigen Stellen der Welt – beispielsweise dem Balkan – das politische Denken und Handeln. Doch das Völkerrecht kennt auch andere, friedlichere Möglichkeiten, mit umstrittenem Gebiet umzugehen.

„One country, one vote“: Diese Abstimmungsregel in der UN-Generalversammlung ist Ausdruck eines von niemandem bestrittenen völkerrechtlichen Grundsatzes, der seit den Westfälischen Friedensverträgen von 1648 bekannt ist. Alle Staaten, egal ob Liechtenstein oder China, sind souverän und gleichberechtigt. Die Souveränität jedes einzelnen Staates gründet in der völligen Unabhängigkeit von anderen Staaten. Kommt nur einer einzigen Person das Recht zur obersten Machtausübung in einem Staat zu, etwa einem Fürsten, so spricht man von einem Souverän, geht es um demokratisch verfasste Staaten, dann ist das Volk der oberste Souverän und man spricht von einer Volkssouveränität.

So weit, so gut. So steht es in jedem Lehrbuch für Völkerrecht. Doch auch das Völkerrecht kennt aus historischen Gründen und insbesondere bei Kleinstaaten Abweichungen und spannende Merkwürdigkeiten.

Wer weiß schon, wer das Staatsoberhaupt der in den Pyrenäen liegenden Talschaft Andorra ist? Dieser schon 1278 gegründete Zwergstaat kennt eine Dyarchie, also eine Doppelherrschaft mit zwei Souveränen an der Spitze, nämlich dem Bischof der nordspanischen Stadt Urgell und dem französischen Präsidenten, zurzeit also Joan Enric i Sicília und François Hollande.

Das Völkerrecht kennt viele Staats- bzw. Verwaltungsmodelle – die Lösung für moderne Konflikte?

Und wer kennt ein Land, das über kein eigenes staatliches Territorium verfügt? Der Souveräne Malteserorden (Kurzform für: Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) unterhält mit seinem gerade neu gewählten Großmeister und Fürsten Fra Matthew völkerrechtlich wirksame und gültige diplomatische Beziehungen zu 100 Staaten und unterhält in fünf weiteren Staaten so genannte ständige Vertretungen. Aber dieses Land verfügt über kein eigenes Territorium und hat seinen Ordenssitz in einer Villa in Rom. Spitzfindige Völkerrechtler nennen diesen Staat ohne Land „Entität“.

Was ist mit Spitzbergen? Diese Inselgruppe im Norden Norwegens wird zwar von Norwegen in Gestalt des Sysselman (eine Art Landrat) verwaltet, doch nur im Rahmen der rechtlich nach wie vor bindenden Bedingungen des internationalen Spitzbergenvertrages von 1920. Dieser Vertrag schränkt die norwegische Souveränität über diese Inselgruppe in zweierlei Hinsicht ein. Zum einen ist Spitzbergen ein entmilitarisiertes Gebiet und zum anderen dürfen alle neun Signatarmächte des alten Vertrages in Spitzbergen ökonomisch aktiv sein, ohne Norwegen um Erlaubnis fragen zu müssen.

Die Mönchsrepublik Athos im Norden Griechenlands und die früheren Neuen Hebriden (heute: Republik Vanuatu) im südlichen Pazifik sind bzw. waren wiederum ein so genannte Kondominien, also Gebiete unter gemeinschaftlicher Herrschaftsausübung durch mehrere Souveräne.

Von 1887 bis zur Unabhängigkeit Vanuatus 1980 wurden die Neuen Hebriden gemeinsam von Frankreich und England regiert und der Berg Athos ist ein gemeinsames Kondominium von Griechenland und dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, der seinerseits nach dem Vertrag von Lausanne von 1923 türkischer Staatsbürger sein muss; zurzeit ist dies übrigens Bartholomäus I. mit seinem Amtssitz in Phanar bei Istanbul.

Kleine Staaten sind oft flexibler, politische Lösungen für umstrittene Gebiete zu finden

Und dann gibt es mit Hong Kong und den in der Ostsee liegenden finnischen Inseln Åland zwei weitere völkerrechtlich höchst spannende Fälle. Hong Kong kehrte 1997 nach 155 Jahren britischer Herrschaft nach China zurück und ist seit dieser Zeit eine chinesische Sonderverwaltungszone. Unter der von Deng Xiaoping formulierten Devise „Ein Land, zwei Systeme“ ist Hong Kong zwar integraler Bestandteil der souveränen Volksrepublik China und darf deswegen keine eigenständige Außen- und Verteidigungspolitik betreiben, entscheidet aber autonom über sein eigenes Rechts- und Wirtschaftssystem. Ähnlich ist der Status der finnischen Åland-Inseln. Seit 1921 neutral und entmilitarisiert dürfen die dort lebenden schwedischsprachigen Menschen zwar keine Außenpolitik betreiben, entscheiden ansonsten aber alle anderen Politikfelder nach eigenen und von Finnland unabhängigen Gesetzen.

Um des schieren Überlebens Willen sind Kleinstaaten viel flexibler als große Staaten und oft sind gerade sie zu einer Politik der geteilten und gemeinsamen Verantwortung fähig. Viel mehr als große Länder praktizieren sie – oft seit vielen hundert Jahren und in erstaunlich phantasievollem Umgang mit Staats- und Völkerrecht – eine Form von internationaler Politik, wie sie laut einer Deklaration der UN-Generalversammlung von 1970 eigentlich für das gesamte Völkerrecht gilt: Rechtsverbindliche Grundlagen des Völkerrechts sind das Gewaltverbot, die friedliche Streitbeilegung und die internationale Kooperation.

Genau daran orientierten sich die Vorschläge des serbischen Premierministers und Völkerrechtlers (!) Prof. Dr. Vojislav Kostunica, als Serbien dem Westen im November 2007 vorschlug, man könne den Kosovo-Konflikt nach dem rechtlichen Vorbild von Hong Kong oder den Åland-Inseln lösen. Die USA und ihre europäischen „Vasallen“ (Egon Bahr) lehnten diesen höchst flexiblen Vorschlag Serbiens ab und drückten ihre mit Waffengewalt begonnene, völkerrechtlich nicht unumstrittene Politik des „Teile und herrsche“ durch. Nur fünf europäische „Abweichler“, nämlich Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien und Zypern erkannten das Kosovo völkerrechtlich nicht an. Kritiker der am Ende getroffenen Lösung meinen, auf diese Weise habe sich diese Ländergruppe mehr für eine zukünftig autonome Europäische Union eingesetzt als die Länder, die inzwischen – dem amerikanischen Druck folgend – diplomatische Beziehungen zum Kosovo aufgenommen haben.

Der libertäre Internet-Milliardär Peter Thiel und sein von San Francisco aus operierendes „Seasteading-Institut“ befassen sich indessen mit der Idee, durch die Schaffung von schwimmenden Mikronationen auf offenem Meer dem Zugriff von Staaten zu entziehen. Bisherige Versuche, Projekte dieser Art auf dem Festland oder weniger als 200 Seemeilen vor der Küste eines Landes ins Leben zu rufen, wurden bislang meist schnell unfreiwillig beendet.