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Politik

Hans-Peter Friedrich im Visier der Staatsanwaltschaft

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Als Folge der Edathy-Affäre wird nun seitens der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundesinnenminister und Kurzzeit-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich wegen des Verdachts auf Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt. (Foto: iha)

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Als Folge der Edathy-Affäre wird nun seitens der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ermittelt.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre eingeleitet. Es gebe den Verdacht, dass Friedrich Dienstgeheimnisse verraten habe, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Martin Steltner am Mittwoch.

Friedrich war wegen der Affäre am 14. Februar als Agrarminister zurückgetreten. Er hatte Mitte Oktober den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel über den Kinderpornografie-Verdacht gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy informiert. Nach eigenen Angaben hatte er Schaden von einer neuen schwarz-roten Koalition abwenden wollen.

Friedrich ist weiterhin Bundestagsabgeordneter. Justizsprecher Steltner sagte, in einem Schreiben sei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) von den geplanten Ermittlungen unterrichtet worden. Damit wurde ein Bericht der Zeitung „Die Welt“ bestätigt. 48 Stunden nach Eingang einer solchen Unterrichtung bei Lammert habe die Justiz nun freie Hand, hieß es.

Eigentlich genießen die Abgeordneten des Bundestages Immunität, was sie vor Strafverfolgung schützt. Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat nur ermitteln, wenn der Bundestag dem ausdrücklich zustimmt und die Immunität eines Abgeordneten aufhebt.

Zu Beginn einer Legislaturperiode ist es jedoch üblich, dass der Bundestag die Immunität aller Abgeordneten per Pauschalbeschluss (hier Anlage 6 der Geschäftsordnung) für den Fall von Ermittlungsverfahren aufhebt. Bedingung ist allerdings, dass der Präsident des Deutschen Bundestags mindestens 48 Stunden vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert werden muss.

Informationsfluss hat sich schnell verselbstständigt

Diese pauschale Aufhebung der Immunität gilt allerdings nur für Ermittlungsverfahren. Falls beispielsweise öffentlich Klage erhoben wird oder ein Strafbefehl erlassen werden muss, muss die Immunität im Einzelfall aufgehoben werden.

Der vom ehemaligen Innenminister ausgelöste Informationsfluss könnte dazu geführt haben, dass der ehemalige Abgeordnete Edathy bereits zu einer Zeit Kenntnis von den wider ihn laufenden Ermittlungen erlangt haben könnte, da es ihm noch möglich war, Beweismittel verschwinden zu lassen. Tatsächlich gilt beispielsweise der Dienstlaptop Edathys als verschollen, der Ex-Politiker hat ihn als gestohlen gemeldet.

Friedrich hatte nach erster Kritik denn auch angekündigt, von seinem neuen Amt als Landwirtschaftsminister zurückzutreten, sollte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Bundeskanzlerin Merkel wollte indessen nicht erst so lange abwarten und drängte ihn bereits am 14. Februar zum Rücktritt.