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Politik

Hassverbrechen: Was sich ändert – und was nicht

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„Islamfeindlich“ oder auch „christenfeindlich“: Ab 2017 will das Bundesinnenministerium Hassverbrechen genauer erfassen lassen. Experten halten die praktische Erfassung solcher Straftaten weiterhin für schwierig.

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Experten sind sich einig: Bislang werden verschiedene Formen von Hasskriminalität zu ungenau oder gar nicht erfasst. Ab 2017 soll die Polizeiliche Kriminalstatistik um die Unterthemenfelder „islamfeindlich“, „antiziganistisch“ und „christenfeindlich“ ergänzt werden.

Für diesen Schritt sei es „allerhöchste Zeit“, sagt die Islamwissenschaftlerin Anna Brausam. Sie ist bei der Amadeu-Antonio-Stiftung für den Opferfonds CURA zuständig. Auch der Berliner Kriminologe Marc Coester betrachtet die Auseinandersetzung mit Hassverbrechen grundsätzlich als sinnvoll. Er warnt jedoch vor einer Instrumentalisierung der Statistik: „Es nützt wenig, aufgrund einer politischen Stimmung neue Gruppen aufzunehmen – denn in der Praxis bleibt die Erfassung problematisch.“

Seit 2001 wird politisch motivierte Kriminalität in Deutschland erfasst. Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst gruppiert Straftaten in mehreren Stufen ein – zunächst nach „rechts“, „links“, „Ausländer“ oder „Sonstige“. Im zweiten Schritt geht es um die Art des Vergehens, also etwa Gewalt oder Propaganda. Danach kann ein Themenfeld bestimmt werden, eines davon heißt „Hasskriminalität“. In diesem Themenfeld gibt es Unterkategorien, etwa „antisemitisch“ – und künftig eben auch „islamfeindlich“, „antiziganistisch“ und „christenfeindlich“.

Bislang seien letztere Punkte sämtlich unter  „fremdenfeindlich“ erfasst worden, sagt Brausam. „So konnte man beispielsweise nicht wissen, wie viele Angriffe auf Moscheen es in einem Jahr gab.“ Ziel der Erweiterung ist es laut Ministerium, die Straftaten möglichst genau zu differenzieren, um etwa Präventionsmaßnahmen entsprechend anzupassen.

„Wenn Hasskriminalität stattfindet, haben Staat und Gesellschaft versagt“

Zahlreiche Verbände hatten seit längerem gefordert, antimuslimisch und antisemitisch motivierte Straftaten genauer als solche zu bewerten und zu verfolgen; auch der NSU-Untersuchungsausschuss hatte sich dafür ausgesprochen. Blinde Flecken sieht Brausam weiterhin bei der Erfassung von Straftaten gegen Flüchtlinge: In die Statistik schafften es nur direkte Angriffe auf Asylunterkünfte. „Dadurch entsteht eine Verzerrung der Statistik, da zum Beispiel ein Angriff auf einen Flüchtling an einer nahegelegenen Bushaltestelle nicht erfasst wird“, kritisiert die Expertin.

Die OECD weist Straftaten aus feindlichen Motiven gegenüber Religionsgruppen schon länger als Hassverbrechen aus. In den USA und Großbritannien hat Hasskriminalität eigenständige strafrechtliche Relevanz. Dabei handelt es sich um Straftaten, die sich gezielt gegen Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe richten. Entscheidend ist, dass sich das Verbrechen nicht ausschließlich gegen eine einzelne Person richtet, sondern gegen die soziale Gruppe, der das Opfer angehört.

Geprägt wurde der Begriff in den 80er Jahren durch US-Bürgerrechtsgruppen, so Coester. Ihnen sei klar gewesen: „Solche Taten haben Auswirkungen auf die betroffene Gruppe, aber auch auf die gesamte Gesellschaft, letztlich auf die Grundfesten der Demokratie.“ In Deutschland stehe eine breite Debatte über Hasskriminalität noch aus, meinen die Experten. In den Menschenrechten wie im Grundgesetz sei der Schutz von Minderheiten verankert, betont Brausam: „Wenn Hasskriminalität stattfindet, haben Staat und Gesellschaft versagt.“

Die Einteilung von Straftaten in „rechts“, „links“, „Ausländer“ hält sie indes für überholt. Kriminologe Coester sieht es ähnlich: Das Konzept der Hasskriminalität schließe „sämtliche einschlägige Handlungen ein, die auch aus der Mitte der Gesellschaft oder von anderen Subkulturen aus Vorurteilen heraus begangen werden“, erklärt er. Schwierig sei vor allem, diese Motivation eindeutig nachzuweisen. Insofern sei fraglich, welche konkreten Rückschlüsse aus den neuen Differenzierungen zu ziehen seien. (Paula Konersmann, kna/dtj)