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Gesellschaft

„Wir brauchen mehr Alis und Ayşes in den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden“

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Islam-Gesetz, Einwanderung, Frauenquote – über zu wenig Arbeit dürfte sich Heiko Maas in diesen Wochen nicht beschweren. Der Bundesjustizminister stand dem DTJ für ein ausführliches Interview zur Verfügung.

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Seit dem 17. Dezember 2013 ist Heiko Maas von der SPD Bundesjustizminister in Deutschland. Er gehört zu den Ministern, die sich nicht über zu wenig Arbeit im Kabinett von Merkel beklagen dürften. Wir sprachen mit ihm über ein mögliches Islam-Gesetz, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die gesetzliche Frauenquote.

Islam in Deutschland

Heer Maas, brauchen wir in Deutschland ein Islam-Gesetz?

Selbstverständlich müssen wir darüber diskutieren, wie wir mit dem Islam in unserem Land umgehen. Jedoch bin ich der Meinung, dass eine zielgerichtete Debatte mehr hilft als ein Islam-Gesetz. Das Wichtigste in dieser Debatte ist der gegenseitige Respekt für die jeweiligen Bedürfnisse und Ansichten.

Sehen Sie den Islam in Deutschland in naher Zukunft als Teil des Öffentlichen Rechtes?

Der Islam ist bereits ein Teil des Öffentlichen Rechts, denn wir haben in Deutschland die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit. Diese gilt selbstverständlich auch für den Islam. Das ist eine der Grundlagen unseres Staatsverständnisses.

Einwanderung in Deutschland

Wie stellen Sie sich ein Einwanderungs-Gesetz für Deutschland vor?

In Deutschland gibt es viele Regeln, was den Aufenthalt und das Bleiberecht anbelangt. Aber Zuwanderung hat ja nicht nur etwas zu tun mit politischem Asyl oder Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen. Klar ist doch: Deutschland ist ein Einwanderungsland und wir brauchen Zuwanderung in Deutschland. Aufgrund der demografischen Entwicklung sollte jeder ein Interesse an Zuwanderung haben. Sie ist für uns kulturelle Bereicherung und die einzige Chance, unseren Wohlstand zu erhalten.

Kann Kanada in diesem Bereich ein Vorbild für Deutschland sein?

Mir ist es wichtig, dass wir ein schlüssiges Model entwickeln und zusammen beschließen. Das kanadische Modell ist sicherlich eines, das Anregungen und Impulse gibt.

Dass wir über Einwanderung eine Debatte führen, ist bereits ein Gewinn. Wenn wir als Einwanderungsland wahrgenommen werden wollen, müssen wir auch unsere Willkommenskultur ausbauen und ein deutliches Signal senden: „Wir brauchen euch und wollen euch in unserem Land willkommen heißen.“

Viele Politiker und Wirtschaftsverbände sagen „Deutschland ist ein Einwanderungsland und wir brauchen Einwanderung“. Hat die Gesellschaft verstanden, dass Deutschland Einwanderung braucht?

Davon bin ich fest überzeugt. Menschen mit Migrationshintergrund sind doch bereits fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie leben mit uns als Nachbarn, spielen im selben Fußballverein, gehen auf die gleiche Schule; viele von uns gehen in türkischen Supermärkten einkaufen oder ins italienische Restaurant zum Essen – das alles ist zum Glück schon Normalität geworden und gehört zu unserem alltäglichen sozialen Leben dazu.

Und genau das ist es doch, was eine offene und tolerante Gesellschaft anstreben sollte.

Demgegenüber sind diejenigen, die sich Pegida in Dresden oder Legida in Leipzig anschließen, nicht repräsentativ für Deutschland. Deutschland ist eine offene und tolerante Gesellschaft. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass die „PEGIDAS“ und „LEGIDAS“ niemals Halt und Akzeptanz im Großteil unserer Gesellschaft finden werden.

Glauben sie, dass 4 Millionen muslimische Menschen und insgesamt 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund ein Akzeptanzproblem in Deutschland haben?

Die Mehrheit der Gesellschaft weiß, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Zuwanderung braucht. Ich glaube, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland akzeptiert werden. Soweit es Verständigungsprobleme gibt, müssen wir weiter daran arbeiten. Daher ist es auch so wichtig, sich mehr aufeinander einzulassen und noch besser zu versuchen, die Lebensweisen des Gegenüber zu verstehen. Ich denke, der Schlüssel hierzu ist Austausch und Empathie.

Rechtsextremismus

Hat der Rechtsstaat die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt? Reicht die Gesetzeslage aus, um den Rechtsextremismus zu bekämpfen?

Wir haben viele ausreichende Gesetze, wir müssen sie nur gut und zielgerichtet anwenden. Der rechtsextreme Terror des NSU ist ein bitteres Beispiel dafür, wie Teile von Polizei und Justiz – und damit auch unser Rechtsstaat – versagt haben. Das ist beschämend und wir müssen alles dafür tun, dass so etwas nie wieder in Deutschland geschieht. Wir haben aus den NSU-Morden Konsequenzen gezogen und als Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzt – das Gesetz ist am 19. März vom Bundestag beschlossen worden.

Die Neuregelungen betreffen zum einen Zuständigkeitsfragen des Generalbundesanwalts, denn es darf nie wieder vorkommen, dass aufgrund von Zuständigkeitsfragen extremistische Straftaten nicht oder zu spät erkannt und verfolgt werden.

Wir ändern aber auch Paragraph 46 des Strafgesetzbuchs und schreiben ausdrücklich hinein, dass bei der Strafzumessung fremdenfeindliche, rassistische oder sonstige menschenverachtende Motive zu berücksichtigen sind.

Wird also eine Körperverletzung aufgrund solcher Motive begangen, so kann die Strafe härter ausfallen. Durch diese ausdrückliche Benennung im Gesetz sollen die Polizei und Strafverfolgungsbehörden besonders sensibilisiert werden für derartige Motive und bereits bei ihren Ermittlungen frühzeitig solche Motive berücksichtigen.

Dieses Gespür ist natürlich einfacher zu entwickeln, wenn in den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden nicht alle Mitarbeiter Thomas und Heiko heißen, sondern auch Ali, Ayşe und Fatma. Es muss unser Ziel sein, im Öffentlichen Dienst ein Abbild der Gesellschaft zu schaffen.

Frauenquote

Was geschieht mit einem Unternehmen, das die Frauenquote nicht durchsetzt?

Bei den neuen Regelungen zur Frauenquote müssen wir zwei Bereiche unterscheiden:

Zum einen gibt es künftig eine feste gesetzliche Quote für Aufsichtsräte. Diese Quote betrifft ca. 108 Unternehmen in Deutschland, die ab 2016 sukzessive ihre Aufsichtsräte zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzen müssen. Bei Nichterfüllung greift die Sanktion des „leeren Stuhls“. Das heißt, die eigentlich für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben rechtlich unbesetzt. Ich bin aber sicher, dass es soweit gar nicht kommen wird und am Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleibt.

Zum anderen werden ca. 3500 Unternehmen verpflichtet, sich klare Zielgrößen zu setzen, wie viele Frauen künftig in Vorstand, Aufsichtsrat und Management bei ihnen arbeiten sollen. Eine Mindestzielgröße ist dabei nicht vorgesehen. Die Unternehmen können die Ziele selbst setzen und sich dabei an ihren Strukturen ausrichten. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie aber öffentlich berichten. In Fällen der Nichterreichung muss der Vorstand erklären, warum er keinen Erfolg hatte. Der Druck der Öffentlichkeit wird daher sicher zu ambitionierten Zielgrößen führen.

Es gibt leider viele junge Frauen die wegen ihres Kopftuchs keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz finden.

Nach meinem Eindruck gibt es zurzeit eine große Nachfrage nach gut ausgebildeten jungen Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Ich vermute, dass sich dies in der Zukunft noch verstärken wird. Deutschlands Unternehmen würden sich auch selbst schaden, wenn sie das Potential von Frauen nicht stärker nutzen. Das gilt insbesondere auch für Frauen mit Migrationshintergrund.

Dass es bei einigen Arbeitgebern noch Vorbehalte gegen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz gibt, ist mir bewusst. Wir haben dazu bereits gesetzliche Regelungen: Niemand darf wegen seiner Religion benachteiligt werden. Gesetze sind aber hier nur ein Teil der Lösung. Vielmehr ist wichtig, dass wir über das Thema eine breite gesellschaftliche Debatte führen und für mehr Toleranz werben.

Sind wir bereit für Polizisten mit Kopftüchern, wie sie es bereits in England oder Australien gibt?

Ich bin mir sicher, dass es ganz viele Menschen in Deutschland gibt, denen es egal ist, ob Polizistinnen ein Kopftuch tragen oder nicht. Es ist allerdings nicht meine Aufgabe, darüber zu entscheiden, sondern darüber entscheiden allein die einzelnen Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Und dabei haben sie auch unterschiedliche Interessen gegeneinander abzuwägen.

IS und Terror

Es gibt in Deutschland neue Maßnahmen gegen den Islamischen Radikalismus. Wieso gelingt es uns nicht, für Jugendliche attraktiver als der IS zu sein?

Wir haben eine gute und ausreichende gesetzliche Grundlage, um mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen den islamischen Radikalismus vorzugehen. Gute Gesetze alleine reichen jedoch nicht, wir müssen diese auch entsprechend anwenden. Es gibt eine neue Form der Bedrohung: die Foreign Fighters, also Personen, die in den Irak oder nach Syrien ausreisen, dort im Kampf ausgebildet werden und wieder nach Deutschland zurückkommen. Diese Personen sind eine große Gefahr.

Künftig soll diesen Personen der Personalausweis entzogen werden können, um sie an der Ausreise zu hindern.

Darüber hinaus haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits den Versuch der Ausreise zu Zwecken der Terrorausbildung unter Strafe stellt. Denn Personen, die sich in Terrorcamps ausbilden lassen, bringen ein hohes Potential an Gewaltbereitschaft mit, wenn sie wieder zurück nach Deutschland kommen.

Aber natürlich machen wir uns auch über die Frage Gedanken, warum sich so viele junge Männer dem IS anschließen. Was bringt solche jungen Menschen auf den Weg der Radikalisierung, woher kommt all der Hass auf Andersdenkende?

Hier müssen der Staat, die zivile Gesellschaft und auch die muslimischen Gemeinden in Deutschland Hand in Hand arbeiten und diesen jungen Menschen eine Perspektive und Zukunft aufzeigen. Denn wer für sich keine Zukunft sieht, ist anfällig für radikale Ideen.

Gilt das neue Sicherheitsgesetz gegen den Terror für alle Terrororganisationen? Zum Beispiel auch die PKK?

Das Gesetz gilt für alle terroristischen Organisationen gleichermaßen. Für die PKK hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2010 festgestellt, dass die PKK die Voraussetzungen einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ erfüllt.