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Panorama

Hoeneß muss hinter Gitter: Dreieinhalb Jahre für Bayern-Präsidenten

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Uli Hoeneß ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung schuldig. (Foto: dpa)

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Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß und seine Frau Susanne fahren am 13.03.2014, dem vierten Prozesstag, mit einem Auto nach einer Verhandlungspause wieder ins Landgericht München II. Hoeneß muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.
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Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.

Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Hoeneß‘ Hoffnung, den Saal 134 im Münchner Justizpalast doch noch als freier Mann verlassen zu können, erfüllte sich nicht. Als Richter Rupert Heindl um 14.07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten seine Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war nach dem Richterspruch völlig erstarrt.

„Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können“

Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß‘ Anwalt Hanns Feigen hatte in seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. „Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können“, sagte Hoeneß in seinem Schlusswort.

Der 62-Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.

Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?

Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die «Vertrauensfrage» zu stellen. „Ich werde mich jedem Votum, das sie treffen, unterwerfen“, hatte Hoeneß zu den Mitgliedern. Er wolle ihnen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung „das Recht geben, zu entscheiden, ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin“.

VW-Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem Urteilsspruch „muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht“, sagte der Volkswagen-Chef am Donnerstag – vor dem Urteilsspruch – bei der Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.

Wieso scheiterte die Selbstanzeige?

Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von Hoeneß gestellten Selbstanzeige. „Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor“, meinte der Staatsanwalt.

„Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“, sagte hingegen Feigen. „Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit“, betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen, argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte Feigen.

Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.

An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“. Auch die Anklagebehörde habe festgehalten, „dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wären“.

Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen „gewaltigen medialen Wirbelsturm“ ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch Hoeneß‘ Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von Engel.

Die Chronologie des Falles Hoeneß

2001 bis 2006: Hoeneß spekuliert im großen Stil an der Börse mittels eines geheimen Kontos in der Schweiz. Der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus soll ihn mit Millionen unterstützt haben. „Es war immer klar, das war ein Konto zum Zocken, für nichts anderes“, sagte Hoeneß im Mai 2013 der „Zeit“. Nach anfänglichen Gewinnen habe er hohe Verluste gemacht und seine Aktivitäten an der Börse zurückgefahren.

Januar 2013: Hoeneß zeigt sich beim Finanzamt selbst an. Die Staatsanwaltschaft München leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Der FC-Bayern-Präsident hatte vergeblich auf das kurz zuvor gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz gesetzt.

20. März 2013: Hoeneß bekommt in seinem Haus am Tegernsee Besuch von den Ermittlern. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor. Dieser wird außer Vollzug gesetzt – gegen Zahlung einer hohen Kaution.

20. April 2013: Der „Focus“ macht den Fall öffentlich. Das Magazin berichtet unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft und Hoeneß selbst.

21. April 2013: Hoeneß schließt einen Rücktritt als Vereinspräsident aus. Die Kritik an ihm nimmt zu. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) rückt von ihm ab, zeigt sich „enttäuscht“.

23. April 2013: Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über den Haftbefehl und die Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro. Hoeneß besucht das Halbfinal-Hinspiel des FC Bayern in der Champions League gegen den FC Barcelona (4:0).

1. Mai 2013: Hoeneß erklärt in einem „Zeit“-Interview Reue und gibt Einblick in sein Seelenleben. Verbindungen seines Schweizer Kontos zum Rekordmeister schließt der Bayern-Präsident darin aus.

6. Mai 2013: Hoeneß bleibt nach einem 8:0-Votum der Mitglieder Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG.

25. Mai 2013: Selbst im Moment des großen Triumphes des FC Bayern steht Hoeneß unter dem Eindruck der Steueraffäre. Fast schüchtern greift er im Londoner Wembleystadion nach dem 2:1 im Finale gegen Borussia Dortmund nach dem Champions-League-Pokal.

30. Juli 2013: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung.

4. November 2013: Das Oberlandesgericht München gibt bekannt, dass die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II die Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern „unverändert“ zugelassen hat. Der erste Verhandlungstermin wird für den 10. März anberaumt.

13. November 2013: Hoeneß wird auf der Jahreshauptversammlung des FC Bayern von den Mitgliedern gefeiert. Er vergießt Tränen und kündigt an, nach seinem Steuerstrafprozess auf einer außerordentlichen Versammlung die Mitglieder über seine Zukunft entscheiden zu lassen. „Ich werde mich jedem Votum, das Sie treffen, unterwerfen.“

23. Januar 2014: Die Staatsanwaltschaft München lässt bayerische Finanzbehörden wegen des Verdachts der Verletzung des Steuer- und des Dienstgeheimnisses durchsuchen. Es geht um die Frage: Wer gab Dokumente aus Hoeneß‘ Steuerakte an die Presse weiter. Hoeneß, der zehn Millionen Euro beim Finanzamt hinterlegt hat, hatte Strafanzeige gestellt.

10. März 2014: Begleitet von einem riesengroßen Medieninteresse beginnt in München der Prozess im „Strafverfahren gegen Ulrich H.“ wegen Steuerhinterziehung. Gleich zum Auftakt ein Knaller: Hoeneß gesteht, 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

11. März 2014: Die Summe der hinterzogenen Steuern wird immer höher. Der Präsident des FC Bayern soll sogar mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Grundlage der neuen Zahlen sind Berechnungen einer Steuerfahnderin nach der Sichtung weiterer Akten.

12. März 2014: Die schwindelerregende Steuerschuld hält die Hoeneß-Verteidigung für „sachgerecht“. Die Selbstanzeige habe sämtliche Zahlen bereits enthalten.

13. März 2014: Uli Hoeneß wird zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München wegen Steuerhinterziehung schuldig. (dpa/dtj)