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Geschichte

„Hinter diesem Tor begann eine Hölle…“

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Schon früh nach Ende des Zweiten Weltkriegs kehrte in Deutschland eine Schlussstrich-Mentalität ein. Der erste Prozess gegen Beteiligte am Völkermord im Vernichtungslager Auschwitz rief die Nazigräuel wieder zurück in die Öffentlichkeit. (Foto: reuters)

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Zwei in den Bürgersteig eingelassene Stolpersteine. Sie sollen an die Menschen erinnern, die in die Konzentrationslager der Nationalsozialisten deportiert und dort getötet wurden. Quelle: Reuters
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Eine bedrückende Szene: Auf dem Frankfurter Römer schlendern die Menschen über den Weihnachtsmarkt. Und wenige Meter entfernt schlägt ein Schwurgericht im Plenarsaal des Rathauses das grausamste Kapitel der deutschen Geschichte auf: In der „Strafsache gegen Mulka u.a.“ sitzen 22 Männer in Anzug und Krawatte auf der Anklagebank. Sie sollen mitverantwortlich gewesen sein für den millionenfachen Mord an Juden, Behinderten, Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz.

Die Männer waren im Krieg mordende SS-Offiziere ebenso wie brutale KZ-Aufseher oder menschenverachtende KZ-Ärzte – und sie sind rund 20 Jahre später, am 20. Dezember 1963, nette Nachbarn ebenso wie angesehene Unternehmer oder Altenpfleger.

Als Frankfurter „Auschwitzprozess“ ist der Mammut-Prozess in die Nachkriegsgeschichte eingegangen. Den Deutschen, die sich in den 1960er-Jahren in weiten Teilen der Vergangenheitsbewältigung verweigerten, sollte das Verfahren einen Spiegel vorhalten. Für viele machte es vor 50 Jahren erstmals greifbar, was die „Endlösung der Judenfrage“ tatsächlich bedeutete. Historiker bewerten das Verfahren deshalb heute als „Wendepunkt der Erinnerung“.

Erste Chance einer umfassenden Aufarbeitung

Der Leiter des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts, Raphael Gross, spricht trotz der vergleichsweise milden Urteile von einem „Erfolg, weil damals sehr viel informiert und eine Öffentlichkeit geschaffen wurde“.

Der frühere jüdische Emigrant und hessische Generalstaatsanwalt Bauer trieb die Ermittlungen voran, damit der Massenmord nicht in Dutzende kleine Prozesse zerfasert. Zunächst im Römer, später im Bürgerhaus des Gallusviertels wurde auf großen Karten das Stammlager Auschwitz dargestellt ebenso wie das Lager in Auschwitz-Birkenau, die Region um Auschwitz und das Krematorium, Block für Block, eine Dimension der Unmenschlichkeit. „Hinter diesem Tor begann eine Hölle, die für das normale menschliche Gehirn nicht auszudenken ist und die zu schildern die Worte fehlen“, sagte der Vorsitzenden Richter Hans Hofmeyer am Ende des Prozesses.

Mehr als 16 000 Seiten Papier – Akten, Totenbücher, Bestellscheine für Giftspritzen und das Giftgas Zyklon B – wurden durchforstet, rund 1300 Zeugen befragt. Fast 360 von ihnen, die meisten ehemalige KZ-Häftlinge, sagten schließlich in dem rund 20 Monate dauernden Verfahren aus.

In einer einzigen Nacht 10 000 Menschen ermordet

Vor allem ihre Aussagen führten der Öffentlichkeit 1964/65 fast täglich vor Augen, wie das Terror-Regime und wie die Menschen in den Vernichtungslagern der Nazis funktionierten. „Wenn ich nur den Namen Kaduk höre, bekomme ich heute noch Angst. (…) Er war fast immer betrunken, auf der Suche nach Schnaps und schlug, erschlug, erdrosselte und erschoss Häftlinge“, erinnerte sich ein ehemaliger Häftling an den SS-Oberscharführer Oswald Kaduk.

Vor Gericht wollten die Täter von damals nichts gewusst haben, sie beriefen sich auf Befehle oder verweigerten die Aussage. „Das waren Typen, die Sie auch auf der Straße hätten treffen können“, erinnert sich Christian Raabe, der mehrere Opfer als Nebenkläger vertrat. „Aber so etwas wie Reue gab es nicht.“

Mit der Verarbeitung des Gehörten hatten viele Prozessbeteiligte größte Probleme: „Wenn wir alles nachvollzogen hätten, wären wir verrückt geworden“, sagt Gerhard Wiese, einer der Staatsanwälte. Raabe ergänzt: „Die allgemeine Stimmung war nicht darauf vorbereitet, was da alles offengelegt wurde.“ Der Jurist erinnert sich vor allem an eine Szene: „Mich hat am stärksten berührt zu erfahren, wie in einer einzigen Nacht das ganze Lager Birkenau geleert wurde und 10 000 Menschen umgebracht wurden. Solch eine Organisation, solch eine Kaltblütigkeit.“

Initiative zur Abschaffung der Todesstrafe sollte Nazitäter schützen

Die Urteile am 19. August 1965 fielen nach Ansicht vieler Beobachter zu milde aus: Den Massenmord sollten nur sechs Angeklagte mit lebenslangem Zuchthaus büßen, elf weitere erhielten begrenzte Freiheitsstrafen, und drei kamen sogar mit Freispruch davon. „Eine Bagatelle“, als ob ein „Meer von Blut in Sand versickert“, kommentierte die französische Zeitung „Le Monde“. Die Todesstrafe war in der Bundesrepublik Deutschland durch die Schaffung des Art. 102 GG abgeschafft worden. Die Initiative hierzu im Parlamentarischen Rat ging vom Abgeordneten Hans-Christoph Seebohm von der rechtsgerichteten Deutschen Partei aus, der auf diese Weise weitere Todesurteile der Alliierten gegen Kriegsverbrecher der Hitler-Ära und deren Vollstreckung verhindern wollte.

Das Problem der Richter: Bei der Frage der Schuld konnte das Gericht nur die kriminelle Schuld, das heißt die Schuld im Sinne des Strafgesetzbuchs, untersuchen. Bauers juristische Strategie und innere Überzeugung war hingegen, dass es sich bei dem Massenmord in Auschwitz und anderswo um eine einheitliche Tat gehandelt habe, für die alle Beteiligten ohne Einzelbeweise zur Verantwortung gezogen werden könnten. Jurist Raabe ist heute dennoch überzeugt: „Es ging um die Aufklärung, es ging darum, dass das Volk sieht, was die staatliche Mordmaschinerie getan hat.“ (dpa/dtj)