Connect with us

Kolumnen

Hunde im islamischen Recht und der interreligiöse Dialog

Published

on

Spread the love

An Weihnachten wurde ich zu einer Veranstaltung eingeladen, an der zahlreiche türkischstämmige Unternehmer teilnahmen. Zuallererst wurde ich gefragt, wie man mit seinen biodeutschen Nachbarn Dialog pflegen sollte. Laut dem falschen Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ stellte ich abrupt eine Gegenfrage: Angenommen, der Hund des Nachbarn kommt zu Euch und fängt an, Euch an den Händen und im Gesicht zu lecken. Was tut Ihr?

Die Runde war gespalten. Einige gingen davon aus, dass der Hund nach islamischem Recht unrein sei, insbesondere sein Maul, Hauch und Speichel, weshalb man die abgeleckten Gegenstände – laut dem Bericht von El-Buchari – mindestens sieben mal abwaschen muss. Deshalb sollte man es dem Hund des Nachbars nicht erlauben, dass er den Muslim ableckt. „Der Nachbar allerdings hält ihn für rein wie Wasser“, sagte ich. Dann kam es zu einer heftigen Diskussion über Hunde.

Obwohl Hunde sowohl bei Muslimen als auch bei Nicht-Muslimen für menschentreue, liebliche Wesen gelten, verwenden beide Kulturen den Begriff „Hund“ für Menschen gleichzeitig als Schimpfwort. Nur im Gebiet um die österreichische Stadt Salzburger bezeugte ich persönlich eine positiv gemeinte Verwendung des Hundes für Menschen. „Da’ Hund kann’s sehr guat“, das heißt, der Kerl ist begabt, sagen sie. Auch der Begriff „innerer Schweinehund“ hat keinen positiven Klang.

In den allgemein anerkannten vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams sowie bei den Mehrheitsgelehrten der Schiiten gilt der Hund als unrein. Lediglich dem großen Gelehrten Malik ibn Enes zufolge, dessen Rechtsschule in Nordafrika und Spanien verbreitet war, gilt der Hund als rein wie Wasser. Obwohl die Mehrheitsgelehrten sich auf den oben erwähnten Hadith beruhten, bezog sich Imam Malik auf den Koranvers 5:4: „… Erlaubt sind euch (alle) reinen, gesunden Dinge; und was jene Jagdtiere, die ihr zu Jagdhunden (und Jagdvögeln) abgerichtet habt, angeht, und die ihr gelehrt habt, so wie Gott euch gelehrt hat: Esst von dem, was sie für euch fangen…

Ihm zufolge darf das Maul des Hundes nicht als unrein gelten, weil die Jagdhunde das Gejagte mit ihren Mäulern fangen und bringen. Für die Entscheidung von Malik war der Bericht von El-Buchari nicht maßgeblich. Somit relativiert sich die rituelle Unreinheit des Hundes nach der islamischen Normlehre. Was wiederum die hygienische Unreinheit des Hundes anbelangt, gibt es in Deutschland kaum Bedenken. Denn die Hunde besitzen einen Ausweis und sogar einen Impfpass wie Menschen in Deutschland.

Daraufhin erzählte ein Teilnehmer in der Gruppe, dass seine kopftuchtragende Tochter einen zu ihr laufenden Hund umarmt habe. Die Besitzer des Hundes waren dermaßen erstaunt, dass sie ihren Augen nicht glauben konnten. Bisher hielten sie es für eine Tatsache, dass der Hund für die Muslime eindeutig rituell unrein sei. Aus diesem Anlass wurden sie enge Freunde.

Eine Geschichte über die Reinheit des Hundes

Der allseits bekannter Satire-Dichter Ömer Nef’ī (gest. 1635) beleidigte in einem seiner Gedichte den Schaichul-Islam Tāhir Effendi, woraufhin er Nef’ī mit dem Schimpfwort „Hund“ belegte. Anschließend schrieb Nef’ī als Antwort auf das Schimpfwort des Schaichul-Islam folgendes Gedicht, in dem er mit der wörtlichen Bedeutung von Tahir (Reiner) und rituelle Reinheit des Hundes in einem Wortspiel versetzt:

                        Reiner (Tehir) Effendi sagte mir ich sei „Hund“

So ein Kompliment machte mir noch keiner!

Denn ich bin ein Malikit, davon gebe ich kund.

Meiner Rechtschule sagt: „Der Hund ist ein Reiner…“