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Politik

Innenministerkonferenz: „Nazis lachen sich ins Fäustchen“

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Die Innenminister lehnen eine vom Bund geforderte Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab. Die Regelung zu den V-Leuten und eine erneute Panne des BKAs im Kampf gegen Rechts verdeutlichen den Reformbedarf der Sicherheitsbehörden. (Foto:rtr)

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„Es kann nicht sein, dass wir eine Megabehörde in Berlin haben, die anordnet, wie die Landessicherheitsbehörden zu arbeiten haben“, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger am Freitag zum Ende der Innenministerkonferenz in Hannover. Auch die CDU-geführten Länder lehnten die Änderung ab, betonte sein Kollege Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern. In gravierenden Einzelfällen halte er dies dennoch für notwendig, verteidigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich seine Pläne.

Namen der V-Leute bleiben geheim – auch für andere Behörden

Im Zuge der Verfassungsschutzreform haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf erste Eckpunkte einer zentralen V-Leute-Datei verständigt. Wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nach dem Ministertreffen in Hannover am Freitag erklärte, sollen danach keine vollständigen Namen von Verbindungsleuten gespeichert oder zwischen den Ämtern weitergegeben werden.

Über andere Angaben müssten die Verfassungsschutzbehörden aber in der Lage sein festzustellen, ob ein V-Mann bereits im Dienst eines anderen Amtes stehe. Eine Zuordnung solle über grobe Parameter wie Alter, Größe und Zugehörigkeit zu einer beobachteten Gruppe möglich sein, sagte Friedrich. Wenn dies nicht ausreiche, müsse nachjustiert werden.

Was die Aufbewahrung von Akten bei den Verfassungsschutzbehörden angeht, sprach der Bundesinnenminister sich für eine Verlängerung der bisherigen 10-Jahresfrist auf 15 Jahre aus, auch wenn Datenschützer auf eine schnelle Löschung pochten. Die Neonazi-Terrorgruppe NSU hatte unter anderem deshalb unerkannt bleiben können, weil Akten gelöscht worden waren.

Fehlerhaftes Verhalten der Sicherheitsbehörden setzt sich fort

Unterdessen wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt bei dem kürzlich aufgeflogenen rechtsextremen Gefangenen-Netzwerk offensichtlich wichtige Hinweise übersehen hat. Beamte des BKA von der Abteilung für Organisierte Kriminalität hatten die Anzeige der Gruppe namens „AD Jail Crew 14er“ in einer Motorradzeitschrift gelesen, sie aber trotz eindeutiger Codes der rechten Szene als neue Rockergruppierung eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Ein Bezug zu bereits bekannten Rockerbanden sei nicht ersichtlich gewesen, „insofern folgten zunächst keine weiteren Aktivitäten“, heißt es darin. Auch im hessischen Verfassungsschutz hatte die Abteilung für Rockerkriminalität die Anzeige gesichtet, den rechtsextremen Hintergrund aber nicht erkannt. Die Annonce war im Oktober 2012 erschienen und mit rechtsextremistischen Codes gespickt: Das AD im Namen steht etwa für „Aryan Defense“ (Verteidigung der arischen Rasse). Am Ende waren es die hessischen Justizbehörden, die die Gruppe Anfang April aufdeckten.

Die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke beklagte: „Das BKA hat nichts gesehen, die hessischen Behörden haben nichts gesagt – und die Nazis lachen sich ins Fäustchen.“ BKA-Beamte müssten offenbar besonders zum Erkennen von Rechtsextremismus sensibilisiert werden. (dpa/dtj)