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Politik

Härte gegen Demonstranten: Türkei sieht Deutschland als Vorbild

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Die Ausschreitungen der letzten Tage lassen die Regierung über politische Reformen im Bereich der inneren Sicherheit nachdenken. Vizepremier Bülent Arınç will dazu nun den Rechtsbestand der EU-Mitgliedsstaaten ausloten. (Foto: reuters)

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Die türkische Regierung bezeichnet Deutschland als vorbildlich – in einer Weise, die man in Berlin nicht unbedingt als schmeichelhaft empfinden dürfte: nämlich in Punkto Innere Sicherheit und Härte beim Vorgehen gegen Demonstranten. Ankara möchte das deutsche Strafgesetzbuch nun zum Muster für einen Mechanismus machen, der den Sicherheitskräften bei Ausschreitungen wie den jüngsten in der Türkei den Rücken stärkt.

Bei gewalttätigen Protesten gegen die türkische Syrienpolitik sind in den letzten Tagen 37 Menschen ums Leben gekommen. Die Proteste wurden auch von extremistischen Gruppierungen wie der terroristischen PKK für Krawallen genutzt.

Nun kündigte der stellvertretende Premierminister Bülent Arınç im Anschluss an ein Kabinettstreffen an, die Regierung werde Gesetzesänderungen planen, die es ihr erlauben sollen, härter auf ausufernde Gewalt auf den Straßen und auf Vandalismus zu reagieren.

Arınç betonte, die regierende Adalet ve Kalkınma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung; AKP) habe sich seit 2002 stets bemüht, die Gesetzgebung stets in Einklang mit jener der EU zu reformieren.

Aus diesem Grunde werde man auch genau den Rechtsbestand der EU-Mitgliedsländer studieren, wenn es darum geht, die geplante „umfassende Reform der Sicherheit für die Heimat“ zu planen. Man habe beschlossen, deren Gesetzeslage an die türkischen Bedingungen zu adaptieren und möglicherweise auch deren Behördenorganisation als Basis zu nehmen. „Möglicherweise hat Deutschland dabei Priorität“, sagte Arınç gegenüber der Hürriyet.

Sicherheit für die Heimat soll neu geordnet werden

Arınç betonte, dass die geplanten Reformpläne Ankaras im Einklang mit EU-Reformen seien und mit dem Ziel konform gehen, die Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU zu erreichen. „Wenn wir bis jetzt schon einen nicht unerheblichen Teil unseres Rechtsbestandes mit den EU-Vorgaben harmonisiert haben, warum sollen wir dann nicht auch eine Heimatsicherheitsreform oder eine Reform hinsichtlich der Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf den Weg bringen?“, fragte der Vizepremier.

Die Regierung habe das – ursprünglich nach dem System des italienischen Strafgesetzes konzipierte – Strafgesetzbuch (TCK) im Jahre 2005 im Lichte des EU-Beitrittsprozesses angepasst; dies, so Arınç, solle nun auch mit Blick auf die Antiterror-Gesetzgebung geschehen.

Dies stehe der Türkei leider auch erst bevor in Anbetracht des ausbleibenden Fortschritts im Zusammenhang mit dem Friedensprozess, der den jahrzehntelangen Bürgerkrieg zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen PKK beenden sollte.