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Mutmaßliche DHKP-C-Mitglieder in Stuttgart vor Gericht

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Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer türkischen Terrorgruppe begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen vor, jahrelang in der Europaorganisation der verbotenen türkischen Terrorgruppe „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) aktiv gewesen zu sein. Sie sollen Untergliederungen der Vereinigung in Deutschland geleitet und Geld gesammelt haben – auch für terroristische Aktivitäten in der Türkei.

Der Prozessauftakt gestaltete sich allerdings schleppend: Die Verteidigung monierte die Haftbedingungen der Angeklagten in Stuttgart-Stammheim und die Sitzordnung während des Prozesses. Die Verhandlung wurde noch vor Verlesung der Anklage für rund 20 Minuten unterbrochen.

Die DHKP-C ist eine linksextremistische Vereinigung. Ihr Ziel ist es, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen. So soll der Selbstmordanschlag im Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara auf das Konto der DHKP-C gehen. Dabei hatte ein Selbstmordattentäter einen Wachmann mit in den Tod gerissen. Der Attentäter wurden später Verbindungen nach Deutschland nachgewiesen. (dpa/dtj)