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Politik

Interview mit EU-Kommissar Hahn: Rückschritte in der Türkei halten an

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Empfehlungen machen nur Sinn, wenn sie eine Chance auf Umsetzung haben: Mit diesen Worten beantwortet der zuständige EU-Kommissar die Frage, warum seine Behörde nicht den Abbruch der Beitrittsgespräche mit der Türkei vorschlägt. Kann Präsident Erdogan feiern?

In ihrem neuen Türkei-Bericht übt die EU-Kommission vernichtende Kritik an der Politik des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Im Interview der Deutschen Presse-Agentur spricht der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn (60) über die politischen Implikationen – und Länder, die auf dem Weg in die EU deutlich besser vorankommen.

Frage: Herr Hahn, ihr jüngster Bericht zu den Entwicklungen in der Türkei fällt desaströs aus. Es ist von anhaltenden Menschenrechtsverstößen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit die Rede. Welche Konsequenzen wird das für den weiteren Umgang der EU mit der Türkei haben?

Antwort: Die EU-Mitgliedstaaten haben ja bereits auf die gravierenden Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit reagiert, indem sie beschlossen haben, keine weiteren Verhandlungskapitel mit der Türkei zu öffnen. Unser Bericht zeigt auf, dass dieser Rückschritt leider ein anhaltender Prozess ist. Gerade wird ja der Ausnahmezustand in der Türkei wieder verlängert. Auch wurde beschlossen, dass die Beitrittshilfen reduziert werden. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, den vorliegenden Bericht, der an Deutlichkeit nicht zu wünschen lässt, zu bewerten.

Frage: Müsste die EU-Kommission jetzt nicht das Aussetzen der Beitrittsverhandlungen empfehlen? In den Verhandlungsleitlinien steht, dass dies passieren sollte, wenn die Türkei zum Beispiel «ernsthaft und anhaltend» gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstößt.

Antwort: Eine derartige Empfehlung macht nur dann Sinn, wenn sie eine Chance auf Umsetzung hat. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer ist gegen einen Schritt, der über die derzeitigen Maßnahmen hinausgeht. Diese umfassen, dass die Beitrittsverhandlungen de facto eingefroren sind sowie die deutliche Anpassung der Vorbeitrittshilfen.

Frage: Macht sich die Kommission nicht unglaubwürdig, wenn sie hart wegen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit gegen Polen vorgeht, nicht aber gegen die Türkei? Auch die Türkei bekommt immerhin viel Geld aus dem EU-Haushalt. Allein aus dem Topf für die sogenannten Heranführungshilfen stehen dem Land im Zeitraum von 2014 bis 2020 rund 4,45 Milliarden Euro zu.

Antwort: Was die Anpassung der Vorbeitrittshilfen betrifft, hat die Kommission bereits mehrere Maßnahmen ergriffen: Bereits 2017 haben wir eine deutliche Umschichtung der Gelder in Bereiche wie Förderung der Grundrechte und Medienfreiheit, Bildung und Programme wie Erasmus+ (Bildung) und Horizon (Forschung) vorgenommen. Für die Periode 2018-2020 haben wir im Rahmen der sogenannten Halbzeitbewertung eine Reduktion von 40 Prozent vorgesehen.

Frage: Nicht nur die Türkei, sondern auch die Balkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien wollen in die EU. Kommen diese Länder mit den geforderten Anpassungsprozessen besser voran?

Antwort: So ist es. Zwar gibt es auch in diesen Ländern noch viel zu tun, gerade im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, aber alle Staaten haben in den letzten Jahren mehr oder weniger große Fortschritte gemacht. Es gibt bei den Westbalkan-Ländern auch ein klares Bewusstsein, dass die bestehenden Defizite die Entwicklung der Gesellschaft hemmen und ernsthafte Hindernisse auf dem Weg zum EU-Beitritt sind. Daher gibt es prinzipiell bei allen Ländern der Westbalkan-Region die klare Bereitschaft, an der Behebung dieser Defizite zu arbeiten. Wir sehen eine unterschiedlich rasche, aber anhaltende Umsetzung von Reformen.

Die Kommission hat heute diese Fortschritte anerkannt und grundsätzlich die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Albanien empfohlen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft allerdings der EU-Ministerrat. Daher sind auch diese beiden Länder gut beraten, den Reformprozess fortzusetzen und zu verstärken.

Frage: Um die Balkanstaaten zu zügigeren Reformen zu bewegen, hat die EU-Kommission jüngst mit der Möglichkeit eines EU-Beitritts bis 2025 gelockt. Ist das wirklich ein realistisches Datum?

Antwort: Es war von vornherein klar, dass dieses Datum rein indikativ zu verstehen ist. Es zeigt, dass die Beitrittsperspektive real ist und soll eine Motivation für die Westbalkanländer sein, ihre Anstrengungen in wichtigen Reformbereichen zu verstärken. Wie realistisch dieses Datum ist, liegt in deren Händen. Und aufgrund der strikten Konditionalität des Prozesses gibt es natürlich keine Garantie.

Frage: Wenn es ein Land schaffen kann, welches wäre es dann?

Antwort: Das kann ich zur Zeit nicht voraussehen. Es wird jenes Land sein, welches als erstes alle Bedingungen basierend auf den klar definierten Kriterien erfüllt haben wird. Dabei geht es nicht nur um Übernahme des EU-Rechtsbestandes, sondern auch um Umsetzung von Reformen und das Erreichen konkreter, sichtbarer Resultate in wichtigen Bereichen wie Kampf gegen die Korruption, unabhängige Justiz, Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen. Kein Land wird beitreten können, das noch offene Grenzkonflikte mit seinen Nachbarn hat. Das gilt nicht nur für Serbien und Kosovo, sondern für alle Kandidaten und beitrittswerbenden Länder.

Das Interview führte Ansgar Haase (dpa)