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Ordensfrau: „Muslimische Ärzte leben ihre Werte bewusster als manch ein Katholik“

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Für Änderungen im Arbeitsrecht der katholischen Kirche plädiert die Krankenhausmanagerin und Ordensfrau Maria Basina Kloos. Sie habe keine Einwände gegen muslimische Chefärzte oder Pflegekräfte in kirchlichen Krankenhäusern, sagte sie der in Bonn erscheinenden „Zeit“-Beilage „Christ&Welt“ (Donnerstag).

Kloos verwies auf die Sonderstellung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland: „Wir können in einer Weltkirche nicht die Menschen unterschiedlich behandeln, schließlich kennen die meisten anderen Länder gar kein eigenes kirchliches Arbeitsrecht.“

Die Ordensfrau ist Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung im rheinland-pfälzischen Neuwied und Geschäftsführerin der Marienhaus Gesundheits- und Sozialholding, einem der größten christlichen Träger von sozialen Einrichtungen in Deutschland. Zu dem Unternehmen gehören 20 Krankenhäuser, 29 Alten- und Pflegeheime, fünf Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, neun Hospize und zehn Bildungseinrichtungen, in denen über 20.000 Mitarbeiter beschäftigt sind.

„Wenn wir an einen Gott glauben, kann es keine Mitarbeiter zweiter Klasse geben“

Kloos sagte, sie habe keine grundsätzlichen Einwände, in einem kirchlichen Krankenhaus auch muslimische Chefärzte und Führungskräfte einzustellen. „Wenn wir an einen Gott glauben, kann es keine Mitarbeiter zweiter Klasse geben. Wir werden immer multikultureller in der Gesellschaft, und das schlägt sich auch in den Einrichtungen nieder.“ Sie beobachte, dass gerade die muslimischen Ärzte ihre Werte bewusster lebten als manch ein Katholik oder Protestant. Ihre Unternehmen fühlten sich verpflichtet, dann auch Gebetsräume für muslimische Kollegen einzurichten, „denn Wertschätzung heißt auch, Raum zur Verfügung zu stellen“.

Kloos plädierte für das Fortbestehen kirchlicher Krankenhäuser. Sie hätten einen besonderen Auftrag, weil dort die ethische Dimension eine andere Rolle spiele. „Die Welt würde nicht untergehen, wenn es keine christlichen Krankenhäuser mehr gäbe, aber sie würde sich verändern. Es gibt einen Vertrauensvorschuss, den die Menschen uns geben, wenn sie in ein kirchliches Krankenhaus kommen.“

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte vor einigen Wochen entschieden, dass kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel verbieten dürfen, im Dienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. (KNA/dtj)