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Kopftuchurteil: Wie geht es jetzt weiter?

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Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gibt es noch viel zu diskutieren. So ist etwa nicht klar, ob das Krankenhaus tatsächlich eine kirchliche Einrichtung ist. Fragen und Antworten zum Kopftuchurteil des Bundesarbeitsgerichts.

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Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gibt es noch viel zu diskutieren. So ist etwa nicht klar, ob das Krankenhaus tatsächlich eine kirchliche Einrichtung ist. Den Fall muss jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm neu verhandeln. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil der Erfurter Richter.

Worum ging es in dem konkreten Fall?

Geklagt hatte eine 36-jährige Muslimin aus Bochum, die viele Jahre an einem evangelischen Krankenhaus arbeitete. Dort habe sie sich viel mit dem Leiden der Patienten und dem Tod beschäftigt, sagte ihr Anwalt Abdullah Emili. „Sie ist praktisch durch den Job religiöser geworden.“ Nach einer längeren Pause wegen Elternzeit und Krankschreibung wollte die Frau 2010 mit einem Kopftuch zum Dienst zurückkehren. Die Klinik lehnte das ab, kündigte ihr aber nicht. Die Frau kam nicht mehr zur Arbeit – und forderte den ausstehenden Lohn.

Wie sind die Erfurter Richter zu dem Urteil gekommen?

Der Fünfte Senat wertete das Kopftuch als Symbol des islamischen Glaubens und damit als Zeichen dafür, dass die Trägerin nicht der christlichen Religion angehört. Kirchliche Einrichtungen dürften von ihren Mitarbeitern aber mindestens Neutralität verlangen – und deswegen in der Regel auch das Tragen eines Kopftuchs verbieten, so die Richter.

Dürfen Kirchen mehr verlangen als andere Arbeitgeber?

Die Kirchen haben einen Sonderstatus im Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen 1985 das Recht zugebilligt, Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis zu regeln. Auf dieses Selbstbestimmungsrecht gehen auch gewisse Loyalitätspflichten für Arbeitnehmer zurück. Sie können etwa bei Kirchenaustritt ihren Job verlieren. Das Bundesarbeitsgericht stellte auch jetzt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen über die Religionsfreiheit der Beschäftigten.

Wie argumentieren die beiden Parteien?

Die Krankenschwester beruft sich auf ihre Glaubensfreiheit. Die Klinik hingegen ist der Auffassung, dass sie aufgrund ihrer konfessionellen Ausrichtung der Frau das Kopftuch untersagen konnte.

Hat die Krankenschwester nun vor Gericht verloren?

Nein, das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zurück zum Landesarbeitsgericht in Hamm geschickt. Für die Richter war nicht klar, ob die Frau überhaupt wieder arbeitsfähig war. Außerdem wollen die Richter geklärt wissen, ob die Bochumer Klinik wirklich der evangelischen Kirche zuzuordnen ist. Das Krankenhaus bezeichnet sich als evangelisch und wird von einer gemeinnützigen GmbH getragen. (dtj/dpa)