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Gesellschaft

Pressestimmen zum Kopftuchurteil: „Juristisch begründbar, gesellschaftlich nicht klug“

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Dürfen Musliminnen bei der Arbeit in einer kirchlichen Einrichtung ein Kopftuch tragen? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt meinte gestern nein – und erntet dafür Unverständnis, aber auch Zustimmung. (Foto: reuters)

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Am Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass ein kirchlicher Arbeitgeber das Kopftuch am Arbeitsplatz verbieten kann. Das Medienecho ist groß wie auch kontrovers. Eine Übersicht der Pressestimmen.

Badische Zeitung (Freiburg):

„Auch wenn sich die Kirche (noch) nicht bewegt, hätte man wenigstens von den staatlichen Richtern ein ausgewogeneres Urteil erwarten können. Immerhin werden kirchliche Sozialeinrichtungen ganz überwiegend von Staat und Sozialversicherung finanziert, der Finanzanteil der Kirchen liegt meist deutlich unter zehn Prozent. Da ist es keineswegs selbstverständlich, dass die Interessen der christlichen Arbeitgeber automatisch Vorrang haben vor den Bedürfnissen der Beschäftigten.“

Rheinpfalz (Ludwigshafen):

„Der Islam gehört ebenfalls zu Deutschland, wie es Ex-Bundespräsident Wulff ausgedrückt hat. Und das Tragen des Kopftuches ist eine für viele Muslime grundlegende religiöse Praxis, egal, ob der Koran sie vorschreibt oder nicht. Wenn ein evangelisches Krankenhaus nun das islamische Kopftuch verbannen will, zeugt das nicht von Toleranz. Gerade für eine kirchliche Einrichtung sollte wichtig sein, dass die Mitarbeiter hohe moralische Grundsätze haben. Dass diese in einer anderen religiösen Praxis ihren Ausdruck finden, muss nachrangig sein. Zumal die Bochumer Krankenschwester das Kopftuch nicht aus Zwang trägt – sie konvertierte freiwillig. Was sie im Kopf hat und was sie leistet, sollte für den Arbeitgeber entscheidend sein.“

Neue Osnabrücker Zeitung:

„Die Kopftuch-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist unpopulär, aber sie ist richtig. Für so sensible Fragen, ob Mitarbeiter die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bei der Arbeit offen zeigen dürfen, braucht es eindeutige Antworten. Der Richterspruch schafft diese Klarheit. Das Urteil steht in einer Reihe von Fällen, in denen Gerichte in Deutschland das Kirchenrecht stärken. Viele wirken wie aus der Zeit gefallen: Weshalb zum Beispiel eine geschiedene Kindergärtnerin, die in einer neuen Partnerschaft lebt, nicht in einem katholischen Kindergarten arbeiten darf? Die Antwort: Weil ihr Arbeitgeber eben kein neutraler Arbeitgeber ist, sondern eine Botschaft hat, in diesem Fall die Verkündigung der katholischen Lehre.“

Nürnberger Nachrichten:

„Für die Kirchen gelten im Umgang mit Angestellten bemerkenswerte Sonderrechte, die diese Beschäftigten gegenüber weltlichen Kollegen stark benachteiligen. Äußerst fragwürdig ist diese Autonomie allerdings, wenn Kirchen als Sozialunternehmer auftreten, zum Beispiel in Kindergärten, Kliniken oder Pflegeheimen. Denn all diese Einrichtungen sind segensreich, werden aber größtenteils durch staatliche Zuschüsse finanziert. Die Glaubensgemeinschaften erbringen hier also Leistungen im Auftrag und auf Rechnung der gesamten Gesellschaft – Sonderrechte lassen sich schon deshalb kaum rechtfertigen.“

Rhein-Zeitung (Kobenz):

„Das Gericht hat klug und konsequent geurteilt. In der Praxis sollten die kirchlichen Träger aber weiter mit Fingerspitzengefühl und jeweils im Einzelfall entscheiden. In vielen kirchlichen Einrichtungen funktioniert die Zusammenarbeit mit muslimischen und christlichen Mitarbeitern reibungslos – mit und ohne Kopftuch. Deshalb sollte das Urteil auch nicht als grundsätzliches Kopftuchverbot in allen kirchlichen Einrichtungen verstanden werden. Für den Konfliktfall aber ist es eine wichtige Klarstellung, auf die sich die Kirchen nun berufen können. Am Ende sollten sie selbst entscheiden dürfen, inwieweit sie Symbole anderer Religionen unter ihrem Dach dulden oder nicht.“

Westdeutsche Zeitung:

„Dem Patienten, der sich in einem Krankenhaus behandeln lässt, wird es kaum darauf ankommen, ob der Träger katholisch, evangelisch, städtisch oder privat ist. Genauso nebensächlich ist es für den Kranken, wie der behandelnde Arzt oder die Krankenschwester über die letzten Dinge denken. Er will einfach gesund werden. Und da kommt es nicht auf religiöse Fragen an, auch wenn manch einer seine Hoffnung darauf setzt, dass sein Gebet vor der Operation erhört wird. Aus Patientensicht dürfte auch ein Kopftuch unschädlich sein. Und was nicht schadet, so sollte man meinen, kann doch wohl toleriert werden. Zumal Toleranz ein guter Zug ist, wenn es um das Zusammenleben von Menschen verschiedener Glaubensrichtungen geht.“

Mannheimer Morgen:

„Im Bochumer Fall hätte die Kirche, sofern zuständig, auf ihr Vorrecht verzichten und das öffentliche Glaubensbekenntnis als etwas Positives werten können in einer Zeit, in der Religion immer stärker in den Hintergrund tritt. Eine solche Aufgeschlossenheit wäre beispielhaft gewesen für den Umgang mit einer anderen Glaubensrichtung, zumal auch das Geld von Krankenkassen in die Klinik fließt. Und weil bei einer Krankenschwester deren pflegerische Leistung im Zentrum steht – ob mit oder ohne Kopftuch.“

Der Tagesspiegel:

„Der Staat kann das kirchliche Arbeitsrecht garantieren, doch es ist eine andere Frage, was die Kirche aus ihrer Selbstbestimmung zukünftig machen will. Am besten macht sie daraus vor allem kein Drama, wenn eine Krankenschwester mit Kopfbedeckung zum Dienst antreten will. Den Patienten ist es ohnehin egal. Die Dramen spielen sich woanders ab.“

Kölner Stadt-Anzeiger:

„Juristisch begründbar mag das Urteil sein. Gesellschaftlich klug ist es nicht. Ob eine Krankenschwester, die kranken und hilflosen Menschen das Bett macht, sie spritzt, wäscht und pflegt, dabei ein muslimisches Kopftuch trägt, ist nicht von Belang. Solange sie ihre Arbeit gut macht. Zum Bild Deutschlands heute zählt die Zugehörigkeit von rund vier Millionen Menschen muslimischen Glaubens. Dieser Vielfalt sollten sich auch die kirchlichen Träger stellen. Vielfalt erfordert Toleranz und die Bereitschaft, über Religionsgrenzen hinweg das Leben zu teilen. Andernfalls wären die Folgen mit Hinweis auf die christlichen Träger noch lautere Rufe nach eigenen muslimischen Kindergärten, Kliniken und Altenheimen. Das kann der Mehrheitsgesellschaft nicht recht sein.“

Frankfurter Rundschau:

„Die Kirchen leisten gute soziale Dienste, keine Frage. Aber der Lohn ihrer Angestellten fällt nicht vom Himmel, sondern kommt (in diesem Fall) von den irdischen Krankenkassen. Trotzdem dürfen kirchliche Einrichtungen Menschen, die einen abweichenden Glauben bekunden, den Arbeitsplatz nehmen. Das mag dort angehen, wo Katholiken und Protestanten ihren Glaubensritualen frönen. Wo sie mit öffentlichem Geld öffentliche Dienste anbieten, handelt es sich um ein längst überholtes Privileg auf Kosten der Freiheit des Einzelnen. Man muss, ob Patient oder nicht, auch das islamische Glaubensbekenntnis auf dem Kopf nicht mögen. Aber im Namen der einen Religion die andere einzuschränken, das ist das Letzte, was wir gerade in diesen Zeiten brauchen. Wenn die Gesetze so etwas erlauben, dann wird es Zeit, sie zu ändern.“