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Gesellschaft

Muslime dürfen ihre eigenen Friedhöfe betreiben – Bestattungsgesetz in NRW verabschiedet

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Muslime in NRW werden bald auch nach dem Tod Teil von Deutschland bleiben. Ein Gesetzesentwurf, in dem auch eine Erleichterung der Organisation und Durchführung muslimischer Bestattungen vorgesehen ist, wurde heute verabschiedet. (Foto: Erdoğan Karakaya)

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Im bevölkerungsreichsten Bundesland dürften in Kürze muslimische Friedhöfe zu finden sein. Durch das vom Gesundheitsministerium erarbeitete neue Gesetz, das am 1. Oktober in Kraft tritt, werden künftig auch Religionsgemeinschaften oder Vereine die Möglichkeit bekommen, kommunale Friedhöfe zu errichten und zu betreiben. Mit dem neuen Gesetz möchte das Land „die Möglichkeit von ortsnahen muslimischen Bestattungen noch weiter fördern“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Bislang konnten Kommunen lediglich Plätze innerhalb eines bestehenden christlichen Friedhofs für muslimische Bestattungen „reservieren“, dies jedoch nur für eine begrenzte Dauer. Nach Ablauf dieses Zeitraumes bestand die Gefahr, dass diese Gräber eingeebnet und die Grabsteine entfernt wurden.

Frist für frühestmögliche Erdbestattung auf 24 Stunden heruntergestuft

Ein weiterer Kritikpunkt am bisherigen Bestattungsgesetz betraf die Frist für die frühestmögliche Bestattung. Muslime, die ihre Angehörigen so schnell wie möglich bestatten wollten, mussten aufgrund der Landesgesetze länger auf die Bestattung warten. Mit dem neuen Gesetz wird die Frist für die frühestmögliche Erdbestattung wurde auf 24 Stunden heruntergestuft. Dies komme „allen Religionen entgegen, in denen schnell bestattet werden soll, darunter Muslimen, die die drittgrößte Religionsgemeinschaft in NRW bilden, und Menschen jüdischen Glaubens“, so Jutta Velte, integrationspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion.

Nach Angaben des Ministeriums lassen sich 90 Prozent aller in Nordrhein-Westfalen lebenden Muslime in ihre Herkunftsländer überführen. Neben einer starken Heimatverbundenheit gehe es dabei auch um die muslimischen Bestattungsriten, die sich in vielen Punkten von einem christlichen Begräbnis unterscheiden. Nach Ansicht des Gesundheitsministerin Barbara Steffens werde es vor allem für die hier geborenen Kinder aus eingewanderten Familien immer wichtiger, „dass ihre Eltern ortsnah und nach muslimischem Brauchtum bestattet werden können“. Josef Neumann von der SPD-Landtagsfraktion machte auf die Integrationsfähigkeit des Gesetzes aufmerksam. Es gebe keine bessere Art der Artikulierung des Integrationswillens, so Neumann. Dafür sei es notwendig, dass von der Seite der Politik ein unbürokratisches Vorgehen ermöglicht werde.

CDU nicht einverstanden

Für die CDU bringt das Gesetz allerdings Gefahren mit sich. Die Öffnung des Bestattungsgesetzes für die nicht öffentlich-rechtlichen Friedhofsträger sei mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die CDU machte auf die anderen Religionsgruppen aufmerksam, denen die Friedhofsträgerschaft auch eingeräumt werden müsse. Dies allerdings würde zu einer Vielzahl von Friedhöfen und einer verstärkten Flächenbereitstellung führen. Des Weiteren sei der ordnungsgemäße und dauerhafte Friedhofsbetrieb nicht sichergestellt, da die Aufsicht der Kommunen fehle. Deshalb forderte die CDU in einem Entschließungsantrag, dass die Beleihung der Friedhöfe nur an Gruppierungen mit dem Körperschaftsstatus stattfinden solle. Dieser Antrag wurde im Plenum allerdings erwartungsgemäß abgelehnt.

Ali Baş, Sprecher für Interreligiösen Dialog der Grünen Landtagsfraktion, konnte mit der Reaktion der Union wenig anfangen. „Das neue Bestattungsgesetz reagiert angemessen auf die gesellschaftliche Realität in NRW. Dass die CDU das Gesetz ablehnt, obwohl sie neuerdings um Muslime wirbt, ist mir absolut unverständlich.“