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Gesellschaft

Belgien: Was tun, wenn eine muslimische Prinzessin sich nicht an die Kleidervorschrift hält?

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Am Montag riss ein belgischer Beamter einer vollverschleierten Frau den Niqab vom Gesicht. Was er nicht wusste: Es handelte sich bei ihr um eine Prinzessin aus Katar. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt. (Foto: reuters)

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In Belgien riss ein Beamter einer arabischen Prinzessin den Gesichtsschleier vom Kopf.
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Woher soll eine Prinzessin aus Katar, die als Touristin nach Belgien reist, wissen, dass es in diesem demokratischen Land, in dem die Fahne der Freiheit hochgehalten wird, gesetzliche Kleidervorschriften für erwachsene Frauen gibt? Und woher soll ein Beamter wissen, dass es sich bei der vollverschleierten Person nicht um eine einfache Migrantin, sondern um eine arabische Prinzessin handelt? Wobei es schlimm genug ist, dass man muslimischen Einwanderern gesetzlich vorschreibt, wie sie sich zu kleiden haben.

Am Montag zog eine Prinzessin aus Katar vors Brüsseler Gericht und erhob Klage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Ein leitender Beamter der Stadt, Jean-Marie Pire, soll der Prinzessin den Niqab, der nur einen schmalen Schlitz für die Augen freilässt, heruntergerissen und dabei die Ohrringe mit abgerissen haben. Dies berichteten belgische Medien. Die Ohren der Prinzessin hätten daraufhin geblutet, hieß es.

Nach Angaben der Zeitung „Het Laatste Nieuws” hatten am vergangenen Donnerstag drei Frauen mit Ganzkörperverschleierung den Staatsbediensteten Jean-Marie Pire auf Englisch angesprochen und nach dem Weg gefragt. Der Beamte habe die Aussage verweigert, weil er das Gesicht der Frau wegen des Schleiers nicht sehen konnte.

„Ich spreche mit niemandem, dessen Gesicht ich nicht sehen kann”, hätte der Beamte Pire geantwortet. Er habe die Frauen darauf hingewiesen, dass Vollverschleierung in Belgien verboten sei. Als diese nicht reagierten, habe er der Frauen den Schleier vom Kopf gerissen. Die Staatsanwaltschaft untersuche diesen Vorfall. „Ich weiß, ich hätte dies nicht tun dürfen, aber was sie tat, war ebenfalls nicht legal”, so der pflichtbewusste belgische Beamte.

Auch der Prinzessin droht nun ein Bußgeld. Sie müsse 115 Pfund zahlen und sieben Tage ins Gefängnis, da sie in der Öffentlichkeit ihr Gesicht bedeckt hatte, so das Nachrichtenportal „arabianbusiness.com”. Seit Juli 2011 ist Vollverschleierung in Belgien in der Öffentlichkeit verboten. (KNA/dtj )