Connect with us

Kolumnen

Islam nun auch in Bremen offiziell „eingebürgert“, Mängel bleiben aber

Spread the love

Nach der Freien und Hansestadt Hamburg hat nun auch der zweite norddeutsche Stadtstaat seine Beziehungen zu den islamischen Verbänden durch einen Staatsvertrag geregelt. Es bleiben jedoch immer noch Fragen offen und Mängel bestehen. (Foto: cihan)

Published

on

Islam nun auch in Bremen offiziell „eingebürgert“, Mängel bleiben aber
Spread the love

Nach der Hansestadt Hamburg ist es nunmehr wieder eine Freie Hansestadt, die einen offiziellen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften unterzeichnet hat. In Bremen und Bremerhaven sind seit gestern islamische Feiertage, die Besetzung einiger in der Vereinbarung genannter öffentlich-rechtlicher Gremien, Bestattungsrituale oder der Bau von Moscheen vertraglich geregelt. Mit diesem Staatsvertrag gehört der Islam nun auch zu Bremen. Wenige Monate zuvor hatte Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Islam in die Hansestadt „eingebürgert“ und auf diese Weise eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik übernommen.

Zu den Unterzeichnern des Bremer Staatsvertrags gehören neben der Schura Bremen auch der Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen (DİTİB) unter dem erfolgreichen Vorsitzenden Yılmaz Kılıç aus Melle und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Alle Beteiligten, angefangen vom Bremer Senat über Kirchen, Moscheen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen bewerten den Staatsvertrag als einen Meilenstein und eine wichtige Form der Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit.

Islamverbände in der Pflicht, vorislamischen Kultureinflüssen entgegenzuwirken

Den islamischen Religionsgemeinschaften ist es nun gesetzlich erlaubt, Moscheen mit Kuppeln und Minaretten zu bauen, sofern diese sich mit den geltenden Baugesetzen vertragen. Außerdem bekennen sich beide Seiten ausdrücklich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass dieser Punkt in dem Vertragstext ausdrückliche Erwähnung findet, weist auf eine offene Wunde in Teilen der Migrantencommunities hin: Noch immer gibt es in den oftmals patriarchalischen Familienstrukturen vieler Muslime, Araber und Türken Defizite bei der geschlechtlichen Gleichstellung. Dies hat aber im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung in der Mehrheitsgesellschaft überhaupt keine Grundlage in der islamischen Religion. Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen und geschlechtliche Diskriminierung haben vorislamische Wurzeln, die öffentlich auch klar benannt werden müssen. Kulturelle Eigenschaften mit pseudoreligiösen Merkmalen zu vermischen, bringt die Migrantencommunity nicht voran. Bei der Geschlechtergleichstellung müssen sich viele Muslime noch weiter anstrengen. Der kulturelle, soziale und wirtschaftliche Erfolg der muslimischen Frau sollte die Männer nicht irritieren.

In dem Bremer Vertragstext finden weiterhin Vereinbarungen über Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen, die Beteiligung in öffentlich-rechtlichen Institutionen, z.B. in den Rundfunkräten sowie die Achtung islamischer Speisevorschriften für die Bremer Muslime Erwähnung. Des Weiteren können sich Muslime, zu denen auch die alevitischen Glaubensgeschwister gezählt werden, an drei islamischen Feiertagen (Ramadan, Opferfest und Aschurafest) unbezahlten Urlaub nehmen und die Kinder vom Schulunterricht befreien lassen.

Muslimische Schüler bekommen grundsätzlich frei an den Feiertagen und müssen nicht mehr wie früher bei der Schulleitung um Erlaubnis fragen. Daneben müssen Betriebe ihrem Personal an diesen Tagen die Teilnahme am Gebet erlauben, falls seitens des Arbeitgebers keine ernstzunehmenden Gründe dagegensprechen. Weitere wichtige Fragen, wie etwa der Schwimm- und Religionsunterricht oder die Speisevorschriften auf Klassenfahrten, finden in dem Staatsvertrag keine Erwähnung. Diese sollten aber ebenso schnell geklärt werden.

Trotz Staatsvertrages immer noch kein Körperschaftsstatus

Im Stadtstaat Bremen und Bremerhaven leben nach Schätzungen etwa 50.000 Muslime. Diese bekommen durch den Vertrag zwar mehr Rechte eingeräumt, es entstehen aber auch mehr Pflichten im Alltag. Dennoch ist die Vertragspartnereigenschaft in einem Staatsvertrag noch nicht gleichbedeutend mit der Erlangung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erst infolge einer solchen wäre es aber möglich, auf „gemeinsamer Augenhöhe“ zu diskutieren, wie dies so oft von Integrationsexperten gefordert wird. Erst durch einen Körperschaftsstatus können wichtige Mitspracherechte und nötige Finanzmittel für eine qualitativ wertvolle Arbeit beansprucht werden.

Die beteiligten Verbände müssten aber auch mehr Finanzmittel bekommen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten zu professionalisieren und geeignete sowie dringend benötigte Fachkräfte einstellen zu können. Bei der Finanzmittelvergabe und der zukünftigen Einstellungspraxis des Landes Bremen wird sich herausstellen, ob sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche und zivile Organisationen wirklich über diesen Staatsvertrag freuen und es ernst meinen oder ob dies nur eine Politik mit Symbolcharakter ist.

Man muss sich nichts vormachen: Es geht hier auch um die Verteilung knapper Ressourcen. Wo Geld und Macht geteilt werden müssen, muss auch jeder zu Kompromissen bereit sein. Mit der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften und der Unterzeichnung des Staatsvertrags kommt ein weiterer „Spieler“ ins Feld, den die etablierten Kräfte als Konkurrenz ansehen könnten. Es ist zu hoffen, dass die veränderte Situation zu neuen Kooperationen und gegenseitigem Nutzen führen wird, einem Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Auf diese Weise entstünde eine „Win-Win-Situation“ sozusagen, in der alle Seiten profitieren und keiner verliert.
Autoreninfo: Yasin Baş ist Politologe, Historiker, Autor und freier Journalist. Zuletzt erschienen seine Bücher: „Islam in Deutschland – Deutscher Islam?” sowie „nach-richten: Muslime in den Medien”.