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Gesellschaft

Grundgesetz keine Alternative zum Islam

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Der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Heiner Bielefeldt, warnt davor, aus dem Grundgesetz eine Zivilreligion zu machen. Das geschehe etwa, wenn man von einem Vorrang des Grundgesetzes gegenüber dem Islam spreche, da hier unterschiedliche Bereiche vermengt würden. Der Geltungsvorrang des Grundgesetzes sei ein praktischer, es stehe aber nicht über allem, so Bielefeldt. Er äußerte sich bei einer Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema „Geflohen vor religiöser Verfolgung – Herausforderungen an den Diskriminierungsschutz in Deutschland“.

Eine solche falsche Alternative zwischen Islam und Grundgesetz setze die Muslime „einer fatalen Logik des Verdachts“ aus. Von ihnen werde dann immer wieder ein Sonderbekenntnis zur Verfassung abverlangt, kritisierte Bielefeldt. Kritik übte er in diesem Zusammenhang am Begriff der „Leitkultur“. Dieser werde religiös-kulturell belegt, wie etwa wenn von der jüdisch-christlich-aufklärerischen Kultur die Rede sei. Dabei werde eine konfliktreiche Geschichte einfach harmonisiert, um sich insbesondere gegenüber dem Islam abzugrenzen. Bielefeldt sprach von der Markierung eines „symbolischen Territoriums“ durch den Begriff der Leitkultur.

Der Menschenrechtsexperte konstatierte weltweit eine Tendenz zurück zur Formel: „Cuius regio, eius religio“, also eine „Verklammerung von Territorium und Religion“. Das sei „fatal“. Als Beispiele nannte er die Teilung des Sudan oder Überlegungen zur Aufteilung des Irak nach Glaubenszugehörigkeit, gleichsam eine „ethnische Säuberung unter religiösen Vorzeichen“. Auch in Syrien gebe es derartige Überlegungen
zu einem Rumpfstaat der Alawiten. (kna/dtj)