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Gesellschaft

Zum fünften Todestag von Marwa El-Sherbini: Islamfeindliche Tatmotive erfassen!

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Die Politik muss dafür sorgen, dass islamfeindlich motivierte Straftaten beim Namen genannt werden. Das fordert die IGMG anlässlich des fünften Jahrestages der Bluttat an der jungen Mutter Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht. (Foto: dpa)

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Vor fünf Jahren, am 1. Juli 2009, wurde die 32-jährige Apothekerin Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres Ehemannes und ihres dreijährigen Kindes im Verhandlungssaal des Dresdener Landgerichts erstochen, als ein 28-jähriger bekennender NPD-Anhänger und Islamfeind sich nicht mit seiner Strafe für beleidigende Äußerungen abfinden wollte, zu der ihn das Gericht in erster Instanz verurteilt hatte.

Der Angeklagte war im Vorfeld des Verhandlungstermins bereits mehrfach durch islamfeindliche Äußerungen aufgefallen. Trotzdem wurde diese Dimension des Verbrechens in Politik und Medien lange vernachlässigt, gleichzeitig reagierten Rechtsextreme in Kommentarspalten mit rassistischen Verhöhnungen des Opfers.

„Die Politik muss das Ausmaß von islamfeindlich motivierten Straftaten sichtbar machen und diese beim Namen nennen; Islamfeindlichkeit ist keine Fremdenfeindlichkeit“, erklärt nun Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des 5. Jahrestages der islamfeindlich motivierten Ermordung von Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht.

In einer Erklärung heißt es weiter: „Marwa El-Sherbini verhielt sich so, wie man es von einer mündigen und selbstbewussten Bürgerin erwartet. Sie hörte nicht einfach weg, sondern wandte sich an Polizei und Justiz aufgrund islamfeindlicher Beleidigungen. Was dann geschah, ist bekannt: Sie wurde im Dresdener Landgericht vom Angeklagten mit Messerstichen ermordet. Der herbeieilende Polizeibeamte schoss überdies auch noch Marwas ägyptenstämmigen Ehemann an, anstelle den nicht ‚ausländisch aussehenden‘ Täter.“

Kein Grund zur Entwarnung

Die IGMG warnt davor, rückläufige Zustimmungswerte in der Bevölkerung gegenüber dem traditionellen, altbackenen Rechtsextremismus zum Anlass für Entwarnung zu nehmen. An dessen Stelle treten speziellere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, insbesondere gegenüber Muslimen. Seit dem Tag des Mordes an Sherbini seien mittlerweile fünf Jahre vergangen, ohne dass eine Diskussion entfacht worden wäre oder sich irgendetwas verändert hätte. „Ganz im Gegenteil: Während Ausländerfeindlichkeit im Allgemeinen zurückgeht, steigt die Ablehnung gegenüber Muslimen deutlich an, wie die Leipziger Mitte-Studie zeigt“, mahnt Yeneroğlu.

Die Politik ziehe es jedoch bis heute vor, keinerlei Konsequenzen zu ziehen. Die IGMG hält die Erweiterung der Kriminalitätsstatistik um das Phänomen der Islamfeindlichkeit für dringend geboten. Denn so lange es keine amtliche Statistik gebe, existiere das Problem offiziell nicht. „So kann Islamfeindlichkeit anhand konkreter Straftaten weder nachgezeichnet werden, noch können konkrete Maßnahmen ergriffen werden, ganz abgesehen von der unerträglichen Tatsache, dass islamfeindlich motivierte Straftaten unter ‚Fremdenfeindlichkeit‘ subsumiert werden“, betont Yeneroğlu.

Verfassungsschutz sorglos gegenüber dem antimuslimischen Extremismus

Ebenso beobachtet die IGMG mit großer Sorge, wie die Sicherheitsbehörden Islam- und Muslimfeindlichkeit durch ihren sorglosen Umgang relativierten. Zahlreiche und offen islamfeindliche Internetseiten würden von den Verfassungsschutzbehörden nach wie vor nicht beobachtet. Dabei liege es auf der Hand, woher Täter ihre geistige Nahrung holten. Und dass auf diesen Podien tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen identifiziert werden könnten, sei unstreitig.