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Gesellschaft

Istanbul-Konvention wird umgesetzt: Schwere Zeiten für Vergewaltiger

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Mit der Istanbul-Konvention verabschiedete der Europarat ein Übereinkommen, das den Schutz der Frau vor sexueller Gewalt verstärken soll. Diese Konvention möchte Deutschland jetzt umsetzen – vier Jahre nach der Unterzeichnung. (Foto: dpa)

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Deutschland unterschrieb 2011 die Istanbul-Konvention des Europarates. In der Konvention hatte sich Deutschland verpflichtet, Frauen vor Missbrauch und häuslicher Gewalt besser zu schützen und dem vorzubeugen. Dieser Verpflichtung ist das Bundesjustizministerium bislang nicht nachgegangen. Noch letztes Jahr im April sah man bei einer Reform des Strafgesetztes, in dem 19 Paragraphen verändert und ergänzt werden sollten, keinen Bedarf, den Paragraph 177 zu verändern. Der Artikel 36 der Konvention würde „mit geltendem Recht abgedeckt“ werden.

Dies hat sich nun geändert. Justizminister Heiko Maas (SPD) will das Sexualstrafrecht in Deutschland doch verschärfen. Künftig soll im Strafgesetzbuch ein novellierter Paragraph 179 den sexuellen Missbrauch „unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe stellen. „Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der ressortinternen Abstimmung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Angaben zum genauen Inhalt wolle das Ministerium deswegen nicht machen.

Zusatz „empfindliches Übel“

Es geht bei den Plänen einerseits um sexuelle Überraschungsangriffe, vor allem aber um die Ausnutzung der Angst des Opfers vor einem „empfindlichen Übel“. Angedroht sind demnach jeweils Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. So soll auch der Fall erfasst werden, bei der die Frau aus Angst vor der üblichen Gewalt des Mannes unwillens nachgibt. Anders als bisher wäre dann nicht mehr ausschlaggebend, ob der Mann in dieser Situation Gewalt anwendet oder nur damit droht.

„Wir begrüßen, dass der Bundesjustizminister Handlungsbedarf erkannt hat und das Ziel verfolgt, die Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen“, sagte Anna Hellmann von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Jede siebte Frau in Deutschland erlebe ab ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexuelle Gewalt. Nur bei einem Bruchteil der Opfer würde es zu einer Verurteilung der Täter führen.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates, in der die Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgesehen ist. Sie wurde am 7. April 2011 vom Europarat verabschiedet. Die Konvention wurde von 38 Staaten, darunter auch Deutschland, unterzeichnet. Nicht alle haben es aber auch umgesetzt. Die Türkei hat sie unterzeichnet und auch umgesetzt. Am 1. August 2014 trat das Übereinkommen in Kraft.