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Politik

Italien wegen Entführung eines ägyptischen Imams durch die CIA verurteilt

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Der EGMR hat Italien verurteilt und einem Imam eine Entschädigung zugesprochen, weil dieser 2003 in Mailand von der CIA entführt wurde. Die italienische Regierung hatte geleugnet, von der Entführung zu wissen. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss.

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Ägyptischer Imam Abu Omar
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien wegen der Entführung eines unter Terrorverdacht stehenden Imams durch den US-Geheimdienst CIA verurteilt. Die Straßburger Richter sahen es in ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung als erwiesen an, dass Italien von der Verschleppung im Jahr 2003 aus Mailand gewusst, aber den Mann nicht vor Entführung und Folter geschützt habe.

Sowohl der damalige italienische Premierminister Silvion Berlusconi als auch der Leiter des italienischen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes SISMI hatten bestritten, von der Entführung durch die CIA gewusst zu haben. Wie jedoch später bekannt wurde, wussten die italienischen Behörden nicht nur im Vorfeld von der geplanten Entführung, sondern hatten den Imam selbst abgehört und die CIA sogar aktiv bei der Entführung unterstützt. Zudem hätten italienische Behörden die Strafverfolgung von US-Bürgern, die für die Entführung verantwortlich waren, unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen behindert. Wie in vorausgegangenen Verfahren wertete das Straßburger Gericht die CIA-Entführung als Verstoß gegen das Folterverbot.

Die Schilderung des ägyptischen Geistlichen Abu Omar, wonach er Anfang 2003 aus Mailand auf offener Straße entführt, in eine US-Militärbasis in Norditalien verschleppt, mit einem US-Militärflugzeug auf den deutschen US-Stützpunkt Ramstein und von dort nach Ägypten geflogen wurde, beurteilten die Straßburger Richter als glaubhaft. In Ägypten sei der Mann dann monatelang unter menschunwürdigen Bedingungen gefangen gehalten und unter Folter verhört worden.

Der Imam wurde mit einer kurzen Unterbrechung bis Februar 2007 gefangen gehalten. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihm eine Entschädigung von 70.000 Euro. Auch die Rechte seiner Ehefrau seien verletzt worden, ihr wurden 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Sie war mehrere Jahre von ihrem Mann getrennt worden, ohne Informationen über dessen Schicksal zu erhalten.

Der Imam lebte seit 1998 in Italien und hatte dort politisches Asyl erhalten, nachdem die militante islamistische Bewegung Gama’a al-Islamiyya, der er angehörte, vom ägyptischen Staat verboten wurde. Die italienischen sowie die US-amerikanischen Sicherheitsbehörden verdächtigten ihn später, Kontakte zu islamistischen Extremisten zu haben und internationale Terrorakte vorzubereiten. Ein italienisches Gericht verurteilte ihn im Jahr 2013 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Zuvor hatte die italienische Justiz auch die Entführung und Folterung des Mannes durch den US-amerikanischen Geheimdienst untersucht. Ein Gericht verurteilte 22 US-Bürger, darunter den US-Diplomaten und den Mailänder CIA-Chef, in Abwesenheit zu langen Haftstrafen, da sie Teil eines CIA-Programms zur „außerordentlichen Überstellung von Terrorverdächtigen“ waren. Italien lehnte das Ausstellen eines internationalen Haftbefehls ab. Dem Imam sprach die italienische Justiz eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zu; sie wurde jedoch nie gezahlt.

Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Italien nun auch, weil der Imam kein faires Verfahren erhalten habe. Durch den Verweis auf Staatsgeheimnisse sei eine effektive Strafverfolgung durch die italienische Staatsführung verhindert worden und Rom habe sich niemals um die Auslieferung der Amerikaner bemüht. (kna/dpa/dtj)