Connect with us

Gesellschaft

Jahrelang enteignete Stiftungen bekommen ihre Immobilien zurück

Spread the love

Die Reform des Stiftungsgesetzes hilft Minderheitenstiftungen, zu ihrem Recht zu kommen, nachdem über Jahrzehnte hinweg die schleichende Enteignung von Grundstücken stattgefunden hatte, die nach 1936 erworben wurden. (Foto: cihan)

Published

on

Jahrelang enteignete Stiftungen bekommen ihre Immobilien zurück
Spread the love

Die Minderheitenstiftungen in der Türkei haben sich im Namen bei der Generaldirektion der Stiftungen in der Türkei um die Registrierung ihrer Immobilien beworben. Sie erhoben namens von ihnen betreuter Personen und Institutionen aus Minderheitencommunities Anspruch auf insgesamt 1.500 Immobilien in der Türkei.

Wer in der Türkei Minderheit ist, wird durch den Vertrag von Lausanne aus dem Jahre 1923 festgelegt. Es handelt sich in erster Linie um Juden, Griechen und Armenier – die nichtislamischen Minderheiten des Osmanischen Reiches, die früheren „millets”. Sind ihre Rechte auch durch einen völkerrechtlichen Vertrag geschützt, gab es im Alltag immer wieder Probleme. Die kemalistischen Eliten versuchten im Zuge ihrer Assimilationspolitik sukzessive die Rechtsstellung der Betroffenen zu beschneiden. Eines der Probleme bezieht sich auf die Stiftungen dieser Minderheiten, die seit 1974 der schrittweisen Enteignung ihrer Immobilien ausgesetzt waren, sofern diese nach 1936 erworben worden waren.

Im Jahre 2011 wurde zu den Stiftungsgesetzen ein elfter Artikel hinzugefügt und eröffnete so den Anspruchstellern eine Möglichkeit, binnen einer Übergangsfrist den Antrag auf Registrierung an das Finanzministerium übertragenen Eigentums zu ihren Gunsten einzubringen.

Für die Antragstellung wurde eine Frist von einem Jahr gewährt. Bis zum Ende dieses Zeitraumes hatten mehr als 100 Stiftungen die Registrierung von mehr als 1.500 Immobilien beantragt. Der Stiftungsrat versammelt sich alle zwei Wochen und wertet die Anfragen aus. Bis jetzt wurden 165 Anfragen bewertet. In 69 Fällen wurde dem Registrierungsantrag stattgegeben; im Falle von 8 Immobilien wurde Kostenersatz geleistet und in 88 Fällen wurden die Anträge abgelehnt.

Die meisten Ansprüche wurden in Istanbul erhoben

Das größte an die Minderheitsstiftungen übertragene Grundstück in Istanbul wurde dabei beispielsweise auf den Namen der bulgarischen Egzarhlığı-Stiftung registriert. Ein weiteres, sehr wertvolles Stück Land von 59 Hektar, ebenfalls in Istanbul, im dortigen Şişli-Kaptanpaşa-Bezirk, befindet sich in der Nähe des abgerissenen Ali-Sami-Yen-Stadions, ehemals Spielstätte des Fußballklubs Galatasaray. Durch das Hinzufügen des elften Übergangsartikels in 2011 wurde die Rückgabe der Immobilien, welche die Minderheitenstiftungen nach dem Jahr 1936 erhalten hatten und welche nach dem Jahr 1974 schrittweise an das Finanzministerium übertragen wurden, gesichert.

Nach den Auswertungen im Stiftungsrat beziehen sich die Registrierungsanfragen der Gemeinden, namens derer die Ansprüche gestellt werden, abgesehen von den oben genannten zwei großen Landflächen, meist auf Friedhöfe und kleine Grundstücke.

Die Gemeindestiftungen haben sich bei den Stiftungsdirektionen in Istanbul, Diyarbakır, Bursa, Hatay, Balıkesir, Edirne und Izmir für die Registrierung ihrer Immobilien beworben. Mit etwa 1.000 Registrierungsanfragen entfiel der Löwenanteil dabei auf Immobilien in Istanbul.

Aslıhan Aydın