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Politik

Junge Menschen können beide Staatsangehörigkeiten problemlos behalten

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In ihrer Gastkolumne für das DTJ verteidigt MdB Cemile Giousouf den von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht und weist Vorwürfe zurück, die Neuregelung sorge für neue Unsicherheiten. (Foto: cemile-giousouf.de)

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In ihrer Gastkolumne für das DTJ verteidigt MdB Cemile Giousouf den von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss zum Staatsangehörigkeitsrecht und weist Vorwürfe zurück, die Neuregelung sorge für neue Unsicherheiten.
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Die Staatsangehörigkeit gewährleistet nicht nur politische und juristische Rechte, sie verleiht Bürgern auch ein Zugehörigkeitsgefühl. Deshalb wird oft die Debatte über die Einbürgerung von Ausländern sehr emotional und polarisierend geführt. Ich finde es nicht zielführend, die Debatten zur Einbürgerung zu emotionalisieren und zum politischen Zankapfel zu machen. Es muss darum gehen, ausländische Bürger auf die Vorteile aufmerksam zu machen, die eine Einbürgerung mit sich bringt.

Auch wenn sich die ehemalige rot-grüne Opposition dies immer wieder gern auf die eigenen Fahnen schreiben will: Die CDU hat sich stets für Einbürgerung stark gemacht. Unter der Regierungsverantwortung von Helmut Kohl wurden in den Jahren 1991 und 1993 fortwährend die Voraussetzungen für die Einbürgerung erleichtert. Erstmals konnten die sogenannten Gastarbeiter deutsche Staatsbürger werden.

Im Jahr 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend weiterentwickelt. Das neue Recht verkürzte die notwendige Aufenthaltsdauer von 15 auf acht Jahre, das Geburtsortsprinzip wurde eingeführt und das Optionsmodell geschaffen.

Wir wissen alle, dass das ein schwieriger, politischer Kompromiss war. Für die Schwierigkeiten, die das Optionsmodell mit sich gebracht hatte, mussten wir nun in der neuen Regierung eine Lösung finden.

Anhäufung von Staatsangehörigkeiten verhindern

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration hat zur Zeit der Koalitionsverhandlungen zur Staatsbürgerschaft folgende Position eingenommen: Das Gremium plädierte für die Abschaffung der Optionspflicht, weil sie junge Menschen zwingt, zwischen Staatsbürgerschaften zu entscheiden. Der Sachverständigenrat sah jedoch auch, dass ein „Mechanismus erforderlich ist, der eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit durch das Abstammungsprinzip und damit eine Anhäufung von Mehrstaatsangehörigkeiten verhindert. Letzteres wirft nicht nur rechtstechnische, sondern auch demokratietheoretische Probleme auf, wenn etwa eine große Zahl Personen in Staaten wählen kann, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar nicht betroffen ist.“

Der Sachverständigenrat schlug hierfür bei der Vergabe der Staatsangehörigkeit vor, das Prinzip des Lebensmittelpunktes einzuführen. Und genau das war der Union auch wichtig, als wir im Herbst 2013 über die Optionsregelung verhandelten: Nämlich, dass die jungen Einwandererkinder ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

CDU/CSU und SPD haben anhand unterschiedlicher Integrationskonzepte eine Annäherung geschafft. Beiden Parteien waren klar, dass man Kindern, die bislang optieren mussten, eine Tür öffnen wollte.  Und das haben wir mit dem unkomplizierten Nachweis des geboren und aufgewachsen Seins im neuen Gesetz etabliert.

Zukünftig werden junge Menschen nicht mehr in die schwierige Situation gebracht, sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, wenn Sie hier geboren und aufgewachsen sind.

Nachweise werden nur in Zweifelsfällen angefordert

Heute kann keiner die Tatsache leugnen, dass das eine deutliche Verbesserung der Situation für diese Kinder ist. Es ist eine klare Botschaft, dass sie mit den Wurzeln und der Herkunft ihrer Eltern zu Deutschland gehören.

Der Gesetzentwurf beinhaltet niedrigschwellige Kriterien für die Beibehaltung der beiden Staatsangehörigkeiten. Durch eine Geburtsurkunde, einen Schul-oder Berufsabschluss können die Betroffenen ihren deutschen Pass beibehalten. Jedes Kind, das in Deutschland geboren wurde, bekommt eine Geburtsurkunde. Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht und die Meldepflicht.

Wenn sie heute eine Ehe schließen wollen, brauchen sie weit mehr Dokumente! In der Neuregelung sind die bürokratischen Wege sehr kurz gehalten. Die zuständigen Behörden werden zum 21. Geburtstag der Betroffenen prüfen, ob die Voraussetzungen für den Doppelpass erfüllt sind. Betroffene müssen entsprechende Nachweise nur in Zweifelsfällen vorlegen. Der absurde Vorwurf der Opposition, dass der Gesetzentwurf ein Bürokratiemonster kreiere, ist damit eindrucksvoll widerlegt. Auch für die Optionspflichtigen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ist eine unbürokratische Einbürgerung angekündigt.

Ich bin sehr erfreut, dass die Scheindebatte um die sozusagen „unüberwindbaren Kriterien“ endlich beendet ist. Denn diese scheinheilige Debatte hat für ein parlamentarisches Scheingefecht gesorgt, das nirgendwo hinführt.

Verbesserung gegenüber 2000

Der Gesetzentwurf wird in Kürze in den parlamentarischen Ausschüssen diskutiert und danach im Plenum abgestimmt. Im Jahr 2014 gibt es über 5000 Optionskinder. In den nächsten drei Jahren werden das knapp 20 000 junge Menschen sein. Mit einer schnellen Neuregelung tragen wir der Tatsache Rechnung, dass wir diese jungen Menschen nicht weiterhin in Ungewissheit leben lassen wollen.

Die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts verbessert maßgeblich die Situation von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte. Und zwar weit mehr als der von rot-grün gefundene Kompromiss im Jahr 2000.

Sie ist ein klares Signal, dass diese Jugendlichen zu Deutschland gehören.