Gesellschaft
Jurist wirft AfD „aberwitzige Verallgemeinerungen“ bei Islam vor
Der Göttinger Rechtswissenschaftler Michael Heinig hält Aussagen der AfD zur Rechtsstellung von Muslimen für absurd
Der Göttinger Rechtswissenschaftler Michael Heinig hält Aussagen der AfD zur Rechtsstellung von Muslimen für absurd: „Auf aberwitzige Verallgemeinerungen folgen unterkomplexe Differenzierungen“, schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag). Diese Strategie sei typisch für Rechtspopulisten.
„Wenn Alexander Gauland mit einem Zitat des iranischen Revolutionsführers allen muslimischen Vereinigungen pauschal die Verfassungstreue abspricht, leistet er einen juristischen Offenbarungseid“, schreibt der Staats- und Kirchenrechtler.
Zur Forderung der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, dass Islamverbände – und nur diese – einen Treueeid auf das Grundgesetz leisten sollten, konstatiert Heinig: Die demokratische Verfassungskultur halte es zwar aus, dass Parteien „auch in der Religionspolitik in programmatischen Alternativen um die Wählergunst“ wetteiferten. Doch sie nehme Schaden, wo die Alternative lediglich darin bestehe, eine Gruppe von Gläubigen „pauschal zu diffamieren“ und ihr den „vollen Genuss aller Grundrechte abzusprechen“.
Dennoch verortet der Rechtswissenschaftler die AfD noch auf dem Boden des Grundgesetzes: „Selbst ein gestörtes Verhältnis zur Religionsfreiheit macht aus AfD-Aktivisten noch keine Verfassungsfeinde.“ Heinig ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen.