Connect with us

Panorama

Keine Anhaltspunkte für „vorsätzliche Brandstiftung“ bei Bränden in NRW

Spread the love

In NRW gab es in diesem Jahr sechs Brände, ohne dass dabei türkischstämmige Menschen ums Leben kamen. Es sei nicht richtig, bei Bränden in mehrheitlich von Ausländern bewohnten Häusern von einem fremdenfeindlichen Hintergrund auszugehen. (Foto: iha)

Published

on

Keine Anhaltspunkte für „vorsätzliche Brandstiftung“ bei Bränden in NRW
Spread the love

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind 2013 bislang sechs Brandgeschehen mit Todesfolge in Wohnungen oder Häusern gemeldet worden, in denen türkische Staatsbürger oder Personen türkischer Abstammung sesshaft waren. Jedoch kam dabei kein türkischer Staatsbürger oder eine Person mit türkischer Abstammung ums Leben. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Mittwoch dem Rechtsausschuss in NRW vorstellte.

Ebenso seien keine „Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Brandstiftung“ festgestellt worden. So seien die Brände durch einen „unsachgemäßen Umgang der Opfer mit offener Flamme oder Glut bzw. auf einem technischen Defekt“ ausgelöst worden, heißt es in dem Bericht. Auch bei dem Brand vom 30. März in einem von überwiegend türkischstämmigen Familien bewohntem Haus in Köln habe man noch nicht festgestellt, ob es sich dabei um eine fahrlässige Brandverursachung handele. So sei es auch möglich, dass der Brand durch eine nicht gelöschte Zigarettenglut verursacht wurde. Dazu werde noch ein ausführliches schriftliches Gutachten des Sachverständigen abgewartet. Es sei zu keinem Zeitpunkt von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Erklärung abgegeben worden, dass ein rechtsextremistischer Hintergrund des Brandes ausgeschlossen werden kann, jedoch hätten die insgesamt 38 Zeugenvernehmungen auch nicht ergeben, dass bei dem Brand ein fremdenfeindlicher Hintergrund vorliegt.

Das Justizministerium betonte, dass es mit „strafprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar“ sei, bei Brandgeschehen mit Beteiligung ausländischer Bürger zunächst immer von einem fremdenfeindlichen Hintergrund auszugehen. Der Sachverhalt müsse „objektiv, umfassend und unvoreingenommen“ erforscht werden. Bei dem Brand am Ostersamstag kamen in Köln-Höhenberg eine kosovarische Staatsangehörige und ihr deutscher Bekannter ums Leben.