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Menschenrechte

Klage gegen Kavala-NGO in der Türkei: „Völlig rechtswidrig“

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Das türkische Handelsministerium hat Klage gegen die von dem inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala gegründete Nicht-Regierungsorganisation „Anadolu Kültür“ eingereicht und scharfe Kritik der Einrichtung auf sich gezogen.

In der Klage werde die Schließung der NGO gefordert, teilte Anadolu Kültür in dieser Woche mit und kritisierte das Vorgehen als „völlig rechtswidrig“. Es stehe beispielhaft dafür, dass die Justiz in der Türkei „instrumentalisiert“ werde und sei eine „Fortsetzung“ der Rechtswidrigkeiten gegen Kavala.

Erstmals in der Geschichte der Republik Türkei werde einem Unternehmen ein Strick daraus gedreht, dass es gemeinnützig arbeite, hieß es. Die Klage sei „erfunden“ worden, nachdem bei einer Prüfung durch das Finanzministerium keine Fehler festgestellt werden konnten. Anadolu Kültür ist eine Aktiengesellschaft, die gemeinwohlorientiert arbeitet.

Grund: „Wirtschaftliche Zwecke“

Das Handelsministerium habe der Organisation zufolge Klage eingereicht, weil Anadolu Kültür dem Vorwurf nach ursprünglich mit der Absicht gegründet worden sei, „wirtschaftliche Zwecke und Angelegenheiten“ zu verfolgen. Ein Großteil des Einkommens komme der zitierten Klage nach aber von Institutionen und Personen im In- und Ausland, in Form von „Spenden und anderen Fonds“. Anadolu Kültür führe seine Tätigkeiten demnach also wie „Vereine und Stiftungen“ aus.

Die Organisation arbeitet unter anderem mit dem Goethe-Institut und anderen deutschen Stiftungen zusammen. Gründer Kalava sitzt seit November 2017 in Untersuchungshaft, ohne verurteilt worden zu sein. Er steht wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Putschversuch 2016 und der Gezi-Proteste 2013 vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits im Dezember 2019 Kavalas Freilassung angeordnet, weil nicht genügend Beweise gegen ihn vorlägen.

dpa/dtj

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