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Politik

Das kommunale Wahlrecht für Ausländer ist längst überfällig

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Die politische Partizipation spielt für die Inklusion eine herausragende Rolle. Das kommunale Wahlrecht für Ausländer, die in Deutschland ansässig sind, muss deshalb endlich ausgeweitet werden. Das nicht zu tun, wäre in der globalisierten Welt unzeitgemäß.

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Kommunales Wahlrecht
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KOMMENTAR Die Demokratie als teleologisches Prinzip erfordert die Mitwirkung und Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft an Entscheidungen, die die gesellschaftliche Symbiose betreffen. Das Demokratieprinzip ist eine der tragenden Säulen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Begriff des Volkes ist juristisch definiert. Unter Staatsvolk versteht man üblicherweise die Summe der Staatsangehörigen und eventuell der ihnen staatsrechtlich prinzipiell gleichgestellten Personen. Dahingehend gehört auch der Fremde zum Staatsvolk, er hat lediglich nicht die Rechte der Staatsbürger. Diese Definition scheint in der zunehmend globalisierten Welt obsolet zu sein und bedarf einer umfassenderen Gestaltung dieses Begriffs, die die Gleichstellung aller Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in den Grenzen des Bundesrepublik Deutschland haben, hervorhebt. Vor allem stehen auch rechtspolitische Hindernisse im Weg, die den ausländischen Bürgern zum Beispiel den Besitz einer doppelten Staatsangehörigkeit erschweren.

Für das Land NRW wird es ein sehr positiver Schritt sein, in diesem Sinne eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer zu übernehmen. Jede Neuheit braucht einen mutigen und entschlossenen Vorreiter. Das Wahlrecht für nichteuropäische Mitbürger zu erweitern wird in erster Linie die Inklusion der Migrantenorganisationen und einzelner Individuen fördern.

Die politische Partizipation spielt für die Inklusion eine herausragende Rolle. In dieser Hinsicht wird das Wahlrecht den nichteuropäischen Bürgern das Gefühl von Stabilität und Vertrauen in ihre Selbstständigkeit geben. Dies wird zunächst den politischen Prozess der Integration unterstützen und ein Ansporn für ausländische Mitbürger sein, sich mehr für die Kommunalpolitik zu interessieren und dementsprechend auch an der demokratischen Willensbildung teilzunehmen.

Auf internationaler  Ebene gibt es dafür mittlerweile zahlreiche Beispiele. Warum wir als ein modernes Land jedem Schritt, eine offenere Gesellschaft zu werden, mit Skepsis begegnen und solange warten, obwohl die dafür sprechenden Argumente überwiegen, ist sehr fraglich. Zweifel und Bedenken halten uns immer wieder davon ab, positive Entwicklungen einzuleiten und innovative Ideen zu verwirklichen. Fortschrittlichkeit und  Progressivität in unserer Grundhaltung werden uns dazu verhelfen, eine bessere Vorzeigedemokratie zu werden.

Selbstverständlich fühlen sich einzelne Parteien bei dieser Herausforderung in ihrer Existenz auf kommunaler Ebene gefährdet. Dennoch ist es längst an der Zeit, mit dem Wandel der Gesellschaft umzugehen und die Parteien immer mehr auf kommunaler Ebene den nichteuropäischen Bürgern zugänglich zu machen. Mit dieser offenen Haltung werden wir in der Zukunft auch größere gemeinsame Probleme lösen. Nicht zuletzt ist es von erheblicher Bedeutung, den tatsächlichen Willen aller, die sich in den Kommunen eingegliedert haben, zu erforschen und zu erfahren, damit dieser Wille auch durch die Wahlen zum Ausdruck kommt.

Freiheiten und Rechte werden immer in Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, in der man lebt, errungen. Wer von diesem Recht in naher Zukunft Gebrauch machen möchte und meint, dass auch sie/er ein Teil des Landes NRW ist, sollte an diesem Mittwoch um 16.00 Uhr vor dem Landtag an der Versammlung teilnehmen.


Halil Topçuk studiert Jura in Münster und ist in der Jungen Union und Union der Vielfalt aktiv.