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Politik

Warum dürfen Türken bei den Kommunalwahlen nicht wählen?

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Am 25. Mai finden neben den Wahlen zum EU-Parlament auch noch in zehn deutschen Bundesländern Kommunalwahlen statt. Millionen zum Teil bereits lange in ihrer Gemeinde wohnender Menschen dürfen immer noch nicht mitbestimmen. (Foto: dpa)

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Mit Großplakaten werben am 22.04.2014 die SPD und die Linke in Ilmenau (Thüringen) für die Europawahl.
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Das „Spundekäs“-Blatt, ein lokales Medienprojekt für Mainz und Wiesbaden, hat sich aus gegebenem Anlass mit der Problematik des kommunalen Wahlrechts beschäftigt und dabei die Frage aufgeworfen, ob es sachlich gerechtfertigt sei, auf kommunaler Ebene zwischen Einwohnern und Bürgern einer Stadt zu unterscheiden.

Am 25. Mai findet nicht nur die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament statt, sondern es werden auch in insgesamt zehn Bundesländern die Kommunalparlamente neu zusammengesetzt, nämlich in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg.

Und in diesem Zusammenhang werden Millionen von Nicht-EU-Bürgern, vor allem türkische Bürger in Deutschland, von der Mitbestimmung über Angelegenheiten ausgeschlossen, die das tägliche Leben vor Ort betreffen und sich nicht selten fast vor der eigenen Haustüre abspielen.

Derzeit sind nur deutsche Staatsangehörige oder Bürger von EU-Staaten, die mindestens drei Monate lang in der Kommune gewohnt hatten, bei den Kommunalwahlen stimmberechtigt. Nicht-EU-Bürger können zwar über die Zusammensetzung der Ausländerbeiräte mitbestimmen, diese seien jedoch, so „Spundekäs“, „zahnlose Tiger“, die nur im Ausnahmefall gehört werden.

Dabei würde ein kommunales Wahlrecht für alle Einwohner der jeweiligen Stadt oder Gemeinde auch helfen, einige Ressentiments und populistische Spitzen zurückzudrängen, gibt man zu bedenken. Und: „Wählen ist immer noch ein Privileg“.