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Bildung & Forschung

Kölner Privatschule: Schuluniform ja – Kopftuch nein

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Eine Kölner Schule verwies zwei 13-jährige Schülerinnen des Unterrichts, weil diese ein Kopftuch trugen. Das Landgericht Bonn erklärte dies nun für zulässig, weil es sich bei deren Betreiber um einen privaten Schulträger handelte.

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Väter und Brüder beeinflussen ihre Töchter bzw. Schwestern weit weniger bei der Entscheidung für das Kopftuch als bisher angenommen.
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Privatschulen sind für viele Eltern, die mit dem Zustand des staatlichen Schulwesens und den Weichenstellungen der Bildungspolitiker nicht einverstanden sind, eine willkommene Alternative zur öffentlichen Regelschule. Nicht wenige sind gerne bereit, hohe Geldbeträge dafür auszugeben, dass ihre Kinder Privatschulen besuchen und auf diese Weise meist unter besseren Bedingungen lernen können.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass Privatschulen entsprechend auch eigene Hausordnungen aufstellen und diese nicht immer zwingend mit allen grundrechtlichen Dispositionen einhergehen müssen, die im rechtlich betrachtet „besonderen Gewaltverhältnis“ gelten müssen, wie es im öffentlichen Schulwesen besteht, wo der Staat zum Schulbesuch verpflichtet.

Dies hat kürzlich auch das Landgericht Bonn im Fall von zwei 13-jährigen muslimischen Schülerinnen judiziert, denen das Tragen eines Kopftuchs an einer Kölner Privatschule durch die Schulleitung verboten wurde. Das Landgericht hat das Verbot bestätigt. Im Gegensatz zu staatlichen Schulen unterstehen Privatschulen nicht dem Schulgesetz des Landes NRW. Daher hätten Privatschulen „die Freiheit, ihr eigenes Erziehungsziel festzulegen“, so der zuständige Richter Stefan Bellin in der Urteilsverkündung.

Im britischen Schulsystem gibt es kein Verbot des Kopftuchs

Bei der Schule, gegen die die Eltern geklagt hatten, handelt es sich um eine internationale Privatschule in Köln-Rondorf, die sich am britischen Schulsystem orientiert und in ihrem Dresscode unter anderem das Tragen einer Schuluniform vorsieht.

Im britischen Schulsystem selbst gibt es kein Verbot religiöser Kleidung an Schulen, diese können jedoch eigene Dresscodes beschließen, die beispielsweise Kopftücher ausschließen.

Die Kölner Schule hatte „weltanschauliche Neutralität“ als Begründung für ihr Vorgehen angegeben. Grundsätzlich seien zwar Schüler jeglicher religiöser, ethnischer und nationaler Couleur willkommen, dennoch verpflichten sich alle Schüler eine Schuluniform zu tragen, die keine religiösen Kleidungsstücke wie ein Kopftuch zulassen.

Prinzipien gehen vor Pragmatismus

Die beiden Schwestern waren am ersten Schultag nach den Sommerferien erstmals mit einem Kopftuch in der Schule erschienen, berichtet islamiq.de. Sie wurden noch am gleichen Tag vom Schulleiter vom Unterricht suspendiert. Bis zur Urteilsverkündung vergangene Woche durften die Schülerinnen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Auf Grund des privaten Charakters der Schule war die Entscheidung des Bonner Landgerichts keine Überraschung. Privatschulen mit religiösem Profil oder Hintergrund werden gerade von religiösen Eltern oft in Anspruch genommen, weil sie dort mehr an Rücksichtnahme auf ihre Überzeugungen erwarten können. Andererseits haben natürlich auch Privatschulen, die auf strikten Säkularismus Wert legen, im Gegenzug einen ähnlich starken Tendenzschutz. Auch wenn es bedeutet, dass die Prinzipienreiterei wie hier Schülerinnen dazu zwingt, sich zwischen ihren Freundinnen und der Lernatmosphäre auf der einen Seite und ihren religiösen Rechten auf der anderen Seite entscheiden zu müssen.