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Türkei verurteilt EuGH-Entscheidung zum Kopftuchverbot
Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verurteilt, wonach ein Kopftuchverbot vonseiten des Arbeitgebers unter bestimmten Umständen erlaubt ist. Die Details.
Dabei handele es sich um eine klare Verletzung der Religionsfreiheit, teilte das Außenministerium in Ankara am Sonntag mit. Die Entscheidung werde die Islamophobie anheizen und sei daher „gefährlich“, hieß es.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland entschieden, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Kundschaft ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will (DTJ-Online berichtete).
Keine sichtbaren religiösen Symbole
Zugleich machten die Richter allerdings deutlich, dass dann auch keine anderen sichtbaren Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen (etwa ein christliches Kreuz) erlaubt sein dürfen.
Die Türkei ist ein mehrheitlich muslimisches Land mit einer säkularen Verfassung. Unter der Regierung der islamisch-konservativen AKP, die seit 2002 an der Macht ist, wurde ein Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen nach und nach aufgehoben.
dtj/dpa