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Gesellschaft

Kopftuchverbot: „Abstrakte“ Gefährdung des Schulfriedens als Grund nicht ausreichend

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Laut einem Gutachten könnte das Kopftuchverbot an Berliner Schulen verfassungswidrig sein. Als Konsequenz solle das Neutralitätsgesetz geändert werden.

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Das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt derzeit mehrere Bundesländer. Nach einem Gutachten, über das der Radiosender RBB am Mittwoch berichtete, könnte das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen verfassungswidrig sein. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses hatte das Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Demnach ist das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz in Teilen nicht vereinbar mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte im März entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen grundgesetzwidrig ist.

Die derzeitige Regelung des Gesetzes enthalte ein pauschales Verbot für Lehrkräfte, religiöse Symbole und Kleidung im Unterricht zu tragen, zitiert der RBB aus dem Gutachten. Ein Kopftuchverbot sei jedoch nur verfassungskonform, wenn durch das Tragen dieser Kopfbedeckung der Schulfrieden konkret gestört werde. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend. Das Gutachten empfiehlt als Konsequenz, das Berliner Neutralitätsgesetz zu ändern.

Nach dem Karlsruher Urteil hat Nordrhein-Westfalen bereits sein Schulgesetz geändert und die dort verankerte Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte gestrichen. Baden-Württemberg will bis zum Oktober ähnliche Gesetzesänderungen verabschieden.

Die Diskussion um das Neutralitätsgesetz entbrannte in Berlin von neuem, als sich Rechtsreferendarin Betül Ulusoy im Juni für eine Stelle im Bezirksamt Berlin-Neukölln bewarb. (KNA/dtj)